Dinslaken:"Fetzen eines Gesprächs"

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Die Behörden haben nur vage Hinweise zum angeblichen Terror-Fall von Dinslaken. Ob es konkrete Anschlagspläne auf ein Spiel der Fußball-Bundesliga gab, ist unklar.

Von Hans Leyendecker, München

In seinem Ausmaß weiterhin vage ist ein angeblicher Terror-Fall, der Anfang der Woche für viel Aufregung gesorgt hatte. In Mutterstadt in der Pfalz war der 24-jährige Syrer Khaled H. von einem Spezialkommando der Polizei festgenommen worden. Angeblich, so wurde kolportiert, habe der Flüchtling zum Start der neuen Saison einen Anschlag auf ein Bundesligaspiel verüben wollen.

Die Nachricht, die zur Terror-Lage passte, schreckte die Sicherheitsbehörden auf, die auch die Vereine alarmierten. So dürfen zum Supercup-Spiel von Borussia Dortmund gegen Bayern München am Sonntag keine Rucksäcke ins Stadion mitgenommen werden. Eine solche Anweisung findet sich zwar auch in der Stadionordnung des Vereins, spielt aber normalerweise keine große Rolle.

Dabei ist unklar, ob es wirklich solche Anschlagspläne gab. Khaled H. sitzt in Untersuchungshaft und gegen einen Bekannten von ihm, Alid I., 30, wurde ebenfalls Haftbefehl erlassen. Zwei syrische Brüder wurden auch festgenommen - und kamen dann wieder frei.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen alle vier Syrer, die sich in einem Dinslakener Flüchtlingsheim kennenlernten, wegen des Verdachts der "Verabredung zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat", aber weit sind die Strafverfolger nicht gekommen.

Es gebe bislang, so die Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag, "keine Hinweise auf eine konkrete Gefahrenlage- insbesondere im Zusammenhang mit einem Fußball-Bundesligaspiel". Das Unkonkrete hängt auch mit dem Ursprung des Verfahrens zusammen. Ein Häftling in einem Gefängnis im Ruhrgebiet hatte den Behörden einen Tipp gegeben.

Der Tippgeber habe "Fetzen eines Gesprächs aufgefangen, die möglicherweise auf einen Anschlag hindeuteten", erläuterte NRW-Innenminister Ralf Jäger den Fall. Es gebe also "einen vagen Hinweis einer Person, die glaubt, etwas gehört zu haben". Eher gehe es in dem Ermittlungsverfahren, so Jäger, um den "Verdacht von Gewalttaten im Ausland". Aber auch das wäre rechtlich ziemlich kompliziert.

Auf dem Computer von Khaled H. wurden zwar Fotos gefunden, die IS-Bezüge haben könnten, auch ein grässliches Video soll zu sehen sein. Es zeigt einen Mann mit zusammengebundenen Händen und neben ihm steht ein Mann, der eine Gummipeitsche in der Hand hat und zuschlägt. Offenbar handelt es sich um ein Foltervideo des IS. Auf dem Video taucht möglicherweise einer der Beschuldigten auf, aber bislang konnte keiner der Beschuldigten dem Filmchen konkret zugeordnet werden. Die Bundesanwaltsschaft in Karlsruhe, die zuständig sein könnte, hat den Fall bislang nicht übernommen.

© SZ vom 13.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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