Diesel:Kilometer für Kilometer

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Von Hamburg bis Stuttgart, von München bis Düsseldorf: Wie andere Städte Fahrverbote für Dieselmotoren handhaben, wo sich die Behörden weigern, Gerichtsurteilen nachzukommen und wo noch verhandelt wird.

Die Stadt Berlin muss für insgesamt 15 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind. Und noch gravierender: An mindestens elf Straßenabschnitten müssen Fahrverbote erlassen werden, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Fahrverbot soll demnach vom 1. April an Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 bis 5 treffen, wobei Ausnahmen für Anwohner und Handwerker zu prüfen sind. Wie ist der Stand in anderen Städten?

In Hamburg sind die Erfahrungen mit dem Dieselfahrverbot durchwachsen, das war zu erwarten gewesen. Seit Ende Mai gelten für Teile zweier Hauptverkehrsstraßen der Hansestadt sogenannte Durchfahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge, deren Dieselmotoren nicht der modernen Euronorm 6 entsprechen. Der rot-grüne Senat machte als erste Landesregierung Ernst, allerdings nur auf kaum 2,2 Kilometern im Viertel Altona. Auf der Max-Brauer-Allee müssen ältere Lastwagen 580 Meter meiden, auf der Stresemannstraße sind 1,6 Kilometer für Lkw und Pkw einschließlich Euro 5 tabu. Der Grund: Dort stehen Messstationen, deren Werte zu hoch waren, es gab Klagen. Jetzt sind die Werte an diesen neuralgischen Punkten etwas besser, aber dafür auf den Ausweichrouten schlechter. Entsprechend pikiert sind viele Anwohner an diesen ausgeschilderten Umgehungsstraßen für Dreckschleudern. Problem zwei: Nur stichprobenhaft sieht die Polizei nach, ob sich Fahrer an die Vorgaben halten. Alles in allem finden die einen Hamburger das Verbot lächerlich, und den anderen geht es angesichts der schlechten Luft nicht weit genug.

Im gesamten Stadtgebiet Stuttgart (Umweltzone) dürfen Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro-4/IV und schlechter von Anfang 2019 an nicht mehr fahren, das hat die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg beschlossen. Zum Januar trifft das Fahrverbot nur auswärtige Fahrzeuge. Stuttgarter Dieselbesitzer sind dann von April 2019 an von den Fahrverboten betroffen. Euro-5/V-Diesel können erst mal auch 2019 weiter in die Stadt fahren.

Obwohl die Gerichte in München, Düsseldorf, Stuttgart, Aachen und zuletzt Frankfurt am Main die Landesregierungen angewiesen haben, Fahrverbote zu prüfen und anzuordnen, weigern sich die zuständigen Behörden, den Urteilen nachzukommen. Die nächste Gerichtsverhandlung ist am 24. Oktober in Mainz. Im November folgen Bonn, Köln, Essen, Gelsenkirchen und Darmstadt.

© SZ vom 10.10.2018 / pb, AFP, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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