Datenschutz:Datenschützer Schaar fordert mehr Macht für seinen Nachfolger

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Berlin (dpa) - Zehn Jahre war Peter Schaar der oberste Datenschützer in Deutschland. Zum 17. Dezember scheidet der Bundesdatenschutzbeauftragte aus. An dem Amt müsse sich einiges ändern, findet er - und verlangt mehr Autonomie und Sanktionsmöglichkeiten für seinen Nachfolger.

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Berlin (dpa) - Zehn Jahre war Peter Schaar der oberste Datenschützer in Deutschland. Zum 17. Dezember scheidet der Bundesdatenschutzbeauftragte aus. An dem Amt müsse sich einiges ändern, findet er - und verlangt mehr Autonomie und Sanktionsmöglichkeiten für seinen Nachfolger.

„Eine Datenschutzaufsicht muss auch Zähne haben“, sagte Schaar der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. „Die Unabhängigkeit des Amtes des Bundesdatenschutzbeauftragten muss verbessert werden.“ Alle Formen der Aufsicht, wie sie bislang von Bundesinnenministerium und Bundesregierung ausgeübt werde, seien damit nicht vereinbar.

„Der Datenschutzbeauftragte muss eine Stellung haben, die vergleichbar ist in der Unabhängigkeit mit dem Bundesrechnungshof“, schlug Schaar vor. Der Rechnungshof betreibt eine selbstständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle des Bundes.

Außerdem sei es „überhaupt nicht einzusehen“, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte - anders als seine Länderkollegen - keine direkten Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Telekommunikationsfirmen habe, also kein Bußgeld verhängen dürfe.

Schaar hatte den Posten des Bundesdatenschutzbeauftragten 2003 angetreten und scheidet zum 17. Dezember aus. Mehr als zwei fünfjährige Amtszeiten sind nicht zulässig. Wer ihm folgt, steht noch nicht fest. Der künftige Bundesinnenminister wird einen Vorschlag für die Personalie machen, über die dann der Bundestag entscheidet.

Der amtierende Ressortchef Hans-Peter Friedrich (CSU) hat darauf verzichtet, Schaar zu bitten, geschäftsführend im Amt zu bleiben, bis der Nachfolger seine Arbeit aufnimmt. Laut Innenministerium soll die Personalie „zeitnah“ geregelt werden. In der Übergangszeit sei die Behörde aber voll handlungs- und arbeitsfähig, sagte ein Ministeriumssprecher.

Schaar mahnte, es dürfe keine längere Lücke entstehen. „Eine mehrere Monate anhaltende Vakanz wäre völlig inakzeptabel“, sagte er. Bei seinem Amtsantritt habe die Übergangszeit bis zu seiner Ernennung ein halbes Jahr gedauert. „Wenn jetzt ein halbes Jahr überhaupt kein Bundesdatenschutzbeauftragter da ist, dann wäre das ein nicht hinnehmbarer Zustand“, warnte Schaar.

„Aber auch ansonsten ist es eine schwierige Situation“, betonte er. Eine Reihe von Befugnissen im Bundesdatenschutzgesetz sei der Person des Beauftragten vorbehalten oder „von ihm persönlich beauftragten Mitarbeitern“. Das gelte etwa für die Kontrolle der Sicherheitsbehörden. Ohne eine Regelung der Personalie sei diese Kontrolle „hochgradig problematisch“. „Insofern kommt es wirklich darauf an, diese Vakanz so kurz wie möglich zu halten.“

Mit Blick auf seine zurückliegende Amtszeit sagte Schaar: „Wir haben diesen breiten Strom hin zu einer Informationsgesellschaft natürlich nicht aufhalten können. Aber wir haben den einen oder anderen Damm errichten können, um das Überborden der Flut zu verhindern.“ Bei den biometrischen Merkmalen in Pässen beispielsweise habe er abwenden können, dass diese Informationen in externen Datenbanken landeten. „Das sind keine bahnbrechenden Erfolge, aber es sind kleine Siege.“

Als zentrale Herausforderung für die Zukunft nannte Schaar die Internationalisierung der Datenverarbeitung. „Die Geltung unseres Datenschutzgesetzes endet an den deutschen Grenzen. Die Datenverarbeitung ist aber global“, sagte er. Hier seien Änderungen nötig. „Das kann aber nur auf europäischer Ebene geschehen.“ Konzerne wie Google und Facebook müssten sich in den Ländern, in denen sie auf dem Markt aktiv seien, an die jeweiligen Datenschutzregeln halten. Google etwa verarbeitet mehr Daten von Europäern als von US-Bürgern.

Mit Blick auf die Geheimdienst-Spähaffäre sagte Schaar: „Die zentrale Lehre ist, dass es keinen Sinn macht, im Recht immer nur diese territoriale Geltung beizubehalten, wenn auf der anderen Seite die Datenströme und Datenverarbeitung global stattfinden.“ Nötig seien internationale Vereinbarungen, „wo Mindeststandards festgeschrieben werden für den Datenschutz“.

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