Cyberkriminalität:Die dunkle Seite des Netzes

Lesezeit: 2 min

(Foto: sz)

Internetkriminalität verursacht einen großen Schaden. Viele Straftaten werden aber gar nicht angezeigt.

Von Christoph Dorner, Wiesbaden

Durch Computer- und Internetkriminalität ist im vergangenen Jahr in Deutschland ein registrierter Schaden von mehr als 40,5 Millionen Euro entstanden. Dies entspricht einer Zunahme von 2,8 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundeskriminalamt (BKA) in seinem Bundeslagebild Cybercrime, das am Mittwoch in Wiesbaden vorgestellt wurde. 45 793 Straftaten hat das BKA für das Jahr 2015 erfasst, 8,3 Prozent weniger als noch vor einem Jahr. Bei etwa jedem zweiten Fall handelt es sich um Computerbetrug, etwa durch den Diebstahl von Kreditkartendaten.

Die Ermittler gehen allerdings davon aus, dass die Zahlen seit Jahren nicht annähernd den volkswirtschaftlichen Schaden erfassen, der durch Cybercrime entsteht. Nach Schätzungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) liegt die Dunkelziffer in diesem Bereich bei etwa 90 Prozent, weil Privatpersonen oftmals nicht mitbekommen, dass sich Schadsoftware auf ihrem System befindet oder ihre digitale Identität gestohlen worden ist. Unternehmen fürchten dagegen um ihre Reputation, wenn sich herausstellt, dass sie geschädigt wurden, weil sie keine ordentliche IT-Sicherheit haben. Die Studie einer amerikanischen Denkfabrik geht deshalb für Deutschland sogar von einem Schaden im Milliardenbereich aus.

Deshalb steht BKA-Präsident Holger Münch am Mittwoch vor der Presse und sagt: "Wir brauchen die Strafanzeigen der Bürger." Weil die Täter schnell und flexibel auf technische Entwicklungen reagieren, brauche es mehr Hinweise auf Betrugsdelikte der Bevölkerung, betont Münch. "Die Analyse der Straftaten liefert uns Ermittlungsansätze und hilft, die Präventionsarbeit zu verbessern." Und die ist auch notwendig: Denn Cyberkriminelle schließen sich für Straftaten online in Gruppen zusammen oder bieten ihr Wissen als Dienstleistung an. So können längst auch Kriminelle ohne technische Kenntnisse Datendiebstähle oder Ransomware-Infektionen begehen. Dabei gelangt oftmals über E-Mail-Anhänge eine Verschlüsselungsschadsoftware in Datenverarbeitungssysteme. Weil der Druck für viele Betroffene sehr hoch ist, ihre Daten wieder zu bekommen, überweist jeder Dritte das geforderte Lösegeld in einer digitalen Währung wie Bitcoin. Das BKA rät hingegen, nicht zu bezahlen. Aber auch die organisierte Kriminalität im Netz nimmt zu. Wurde 2013 noch gegen sechs derartige Gruppierungen ermittelt, waren es im vergangenen Jahr bereits 22.

Das BKA führt 85 Verfahren wegen möglichen Waffen- und Sprengstoffhandels im Darknet

Nach dem Amoklauf von München, bei dem der Täter seine Waffe über das Darknet bezogen hat, gerät auch der Bereich des Internets, der von Suchmaschinen nicht erfasst wird, verstärkt ins Visier der Ermittler. Das BKA führe derzeit 85 Verfahren wegen möglichen Waffen- und Sprengstoffhandels, sagt Präsident Münch. Zwei im Darknet besonders umtriebige Waffenhändler aus Süddeutschland hat die Polizei im Frühjahr festgenommen. Dennoch registriert das BKA, dass der Handel mit Dekorationswaffen zugenommen habe. Wie zum Beweis hat das BKA bei der Vorstellung des Bundeslagebilds Cybercrime acht beschlagnahmte Waffen in einer Vitrine ausgestellt.

Weil das Darknet von vielen Kriminellen genutzt werde, sei es wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden auch hier mit der Entwicklung Schritt halten, sagt Holger Münch - technisch und personell. Der BKA-Präsident erneuerte die Forderung, auch für den Bereich des Strafrechts die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Auch Kommunikationsüberwachung bei digitalen Delikten sei nötig.

Unterdessen hat der Chaos Computer Club (CCC) davor gewarnt, die anonymen Bereiche des Internets zu verteufeln. "Das Bedrohungsszenario, das von deutschen Behörden gezeichnet wird, ist nicht sehr realistisch", sagt Linus Neumann vom CCC der Nachrichtenagentur dpa. Der Umfang des Drogen- und Waffenhandels im Darknet sei weitaus geringer als außerhalb des Internets.

© SZ vom 28.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: