Corona-Politik:Die Mehrheit setzt auf 2 G

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Unter anderem Einzelhändler und Frisöre in Hamburg können von Samstag an selbst entscheiden, ob sie künftig nach 2G ohne Maske oder weiter auch ungeimpfte Kunden, dann aber mit Maske, bedienen wollen. (Foto: Imago)

Ob Konzerte, Sport oder Restaurantbesuche: In den meisten Bundesländern können Veranstalter und Betreiber strengere Zugangsregeln aufstellen.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Wer nicht gegen Corona geimpft ist, könnte es in den meisten Bundesländern künftig schwer haben, ein Restaurant oder eine Veranstaltung zu besuchen. In dieser Woche sind zahlreiche Landesregierungen dem Beispiel Hamburgs gefolgt und haben für einige Lebensbereiche - Kultur, Sport, Freizeit - die Möglichkeit für eine sogenannte 2-G-Regel beschlossen: Wer ein Café betreibt oder ein Konzert veranstaltet, kann damit selbst wählen, ob er ausschließlich Geimpfte und Genesene hereinlässt - in diesem Fall entfallen dann weite Teile der bisherigen Corona-Beschränkungen. Weil Betreiber und Veranstalter die Wahl haben, ob sie von der bisherigen 3-G-Praxis, bei der auch ein negativer Schnelltest als Zugangsvoraussetzung akzeptiert wird, auf 2 G wechseln, spricht man dabei auch von einem 2-G-Optionsmodell.

In der Ausgestaltung der Strategien gibt es zwischen den Ländern Unterschiede. Vielerorts sind Minderjährige von der 2-G-Regel ausgenommen. In Berlin, wo dies zunächst nicht vorgesehen war, hat der Senat am Mittwoch beschlossen, dass zumindest Kindern bis zwölf Jahren der Zutritt nicht verwehrt werden soll.

Rheinland-Pfalz arbeitet mit einem eigenen System, das es "2 G plus" genannt hat. Dort können zum Beispiel Restaurants auf Abstandsgebot und Masken verzichten, wenn sie nur eine begrenzte Zahl ungeimpfter Gäste hereinlassen, die einen negativen Schnelltest vorweisen können. Je nach Hospitalisierungsinzidenz dürfen das mehr oder weniger sein: Bei niedriger Infektionslage 25 Personen, in der höchsten "Warnstufe 3" nur noch fünf.

Das Prinzip Freiwilligkeit gilt in Baden-Württemberg nicht. Dort sind an diesem Donnerstag die bundesweit strengsten Regeln in Kraft getreten - allerdings nur perspektivisch. Die neue Corona-Verordnung legt Einschränkungen abhängig von der Zahl der Covid-19-Patienten fest, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen - also auf Grundlage der sogenannten Hospitalisierungsrate. Werden innerhalb einer Woche zwölf von 100 000 Einwohnern in Kliniken eingeliefert, wird eine "Alarmstufe" ausgelöst. Dann ist die 2-G-Regel im Wirtshaus, im Kino, Schwimmbad oder auf Messen ein Muss. Beim Friseurbesuch und im Hotel wird in diesem Szenario ein PCR-Test obligatorisch. Noch stehen diese Verschärfungen nicht an: Am Mittwoch lag die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in dem Bundesland bei 2,25.

Einen eigenen Weg geht Schleswig-Holstein. Dort sollen ab 20. September Abstandsgebot, Kontaktdatenerfassung und teilweise auch die Maskenpflicht überall dort entfallen, wo die 3-G-Regel gilt. Sollte sich die Lage in den Krankenhäusern allerdings anspannen, hat das Land bereits angekündigt, auf das 2-G-Optionsmodell umzuschwenken.

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