Clanchef Miri:Asyl-Antrag abgelehnt

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Er saß mehrere Jahre in deutscher Haft, wurde in den Libanon abgeschoben, kehrte nach Bremen zurück und beantragte Asyl. Das Bamf hat nun den Antrag von Ibrahim Miri abgelehnt, ein Gericht muss entscheiden.

Von Ralf Wiegand, Bremen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat den Asylantrag des Libanesen Ibrahim Miri, 46, am Freitag abgelehnt. Miri ist unter anderem wegen Drogenhandels vorbestraft, hat eine mehrjährige Haftstrafe in Deutschland verbüßt und gilt als Chef eines Clans, dem etliche kriminelle Handlungen vorgeworfen werden. Miri war im Sommer in sein Heimatland abgeschoben worden. Ende Oktober kehrte er - nach eigenen Angaben mittels Schleppern - über die Türkei nach Bremen zurück. Dort wurde er in der Außenstelle des Bamf in Gewahrsam und später auf Antrag der Bremer Innenbehörde in Abschiebehaft genommen, nachdem er einen Asylantrag gestellt hatte. Diesen lehnte das Bamf nun als "offensichtlich unbegründet" ab.

Der Fall hat bis in die höchsten Ebenen der Bundespolitik gewirkt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nahm Miris Rückkehr zum Anlass, die Grenzkontrollen zu verschärfen. Seit Donnerstag können nun Menschen, die trotz Einreisesperre nach Deutschland kommen, direkt an den Grenzen abgewiesen werden. Wer es dennoch ins Land schafft und Asyl beantragt, muss bis zu der Entscheidung eines Asyl-Schnellverfahrens in Haft bleiben.

Nürnberger Mitarbeiter des Bamf waren am Mittwoch nach Bremen gereist, um Miri anzuhören. Am Freitag nun erhielt sein Anwalt Albert Timmer per Boten den negativen Bescheid. Nach Timmers Angaben wurde auch der Antrag auf die Feststellung von Abschiebeverboten abgelehnt. Damit, so der Anwalt, habe das Bamf eine neue Abschiebungsandrohung verbunden. Timmer kündigte an, einen Eilantrag beim Bremer Verwaltungsgericht zu stellen und gegen die Abschiebeandrohung rechtlich vorzugehen.

Schon gegen eine solche Drohung durch die Bremer Landesbehörde hatte Miri geklagt, ebenso ist am Verwaltungsgericht der Hansestadt noch eine Klage gegen die Abschiebung vom Sommer anhängig. Damals war Miri nachts aus dem Bett geholt, mit einem Hubschrauber nach Berlin gebracht und von dort in den Libanon geflogen worden. Da dort nichts gegen ihn vorlag, kam er auf freien Fuß.

Auch gegen die Abschiebehaft - sie ist bis 2. Dezember befristet - geht Miri vor. Nach Ansicht seines Anwalts irrt die Bremer Innenbehörde, weil sie Miris aktuellen Asylantrag als Folgeantrag wertet. Den ersten Antrag hätten seine Eltern 1986 gestellt, er "erfolgte nach einem komplett anderen Prüfschema". Daher seien Asylanträge, die im Falle einer Ablehnung früherer Anträge vor dem 30. November 2013 gestellt würden, als Erstanträge zu behandeln - und führten nach Ansicht der Miri-Seite zu einem vorübergehenden Aufenthaltsrecht. Laut seinem Anwalt will sich Miri dem Behördenverfahren stellen, wenn er freigelassen werden sollte; er sei auch bereit, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Miri, so der Anwalt, wolle nicht untertauchen.

© SZ vom 09.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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