Ceta:Ja, aber

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Die fast 200 000 Beschwerdeführer haben das Freihandelsabkommen nicht stoppen können. Das war vom Bundesverfassungsgericht auch nicht zu erwarten. Doch sie haben einen kleinen Sieg errungen, und vielleicht wird daraus auch noch ein großer.

Von Wolfgang Janisch

Man hat es kommen sehen: Das Bundesverfassungsgericht fällte zu Ceta eine seiner berühmten Ja-aber-Entscheidungen. Ja, die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober unterzeichnen - aber sie muss zuvor eine ordentliche Prise Demokratie hinzufügen und außerdem all das, was in die nationale Kompetenz gehört, aus dem Zuständigkeitsbrei entfernen. Dann darf das Abkommen vorläufig angewendet werden, vorausgesetzt, es gibt einen Notausgang für den Fall, dass Karlsruhe den Vertrag später doch noch kippt.

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