Bundestagswahl:Wahl in Berlin hat ein Nachspiel

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Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl. In 431 Berliner Wahlbezirken sollen die Bürgerinnen und Bürger nun aber nach diversen Pannen erneut die Erst- und Zweitstimme abgeben. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Der Bundeswahlleiter hat "wegen der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern" Einspruch gegen die Gültigkeit eingelegt.

Nach Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingelegt. "Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt", erklärte er am Freitag in Wiesbaden. Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, "dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte".

Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, so dass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise Berlin-Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost - also auf die Hälfte der zwölf Berliner Bundestagswahlkreise.

Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleitung angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.

Ob es wegen der Pannen in Berlin zu einer Neuwahl in bestimmten Wahlbezirken kommt oder nicht, entscheidet am Ende der Bundestag. Grundsätzlich können gegen eine Bundestagswahl der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter und auch alle Wahlberechtigten bis spätestens zwei Monate nach der Wahl Einspruch einlegen. Ansprechpartner ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Der prüft, ob Fehler passiert sind, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestags ausgewirkt haben könnten oder ob Rechte von Wählerinnen und Wählern oder von Kandidaten verletzt wurden. Der Ausschuss bereitet eine Entscheidung vor und legt sie dem Bundestagsplenum zur Abstimmung vor. Die Frist für einen Einspruch endet am Freitag kommender Woche.

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