Bundesfreiwilligendienst:Kabinett beschließt Pläne für Wehrsold-Besteuerung

Die komplette Steuerfreiheit beim freiwilligen Wehrdienst soll ab 2013 abgeschafft werden. Entsprechende Gesetzespläne billigte das Kabinett nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin.

Die komplette Steuerfreiheit beim freiwilligen Wehrdienst soll ab 2013 abgeschafft werden. Entsprechende Gesetzespläne billigte das Kabinett nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin. Zuvor hatten sich nach einem kurzen, aber heftigen Koalitionsstreit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsminister Thomas de Maizière (beide CDU) auf einen Kompromiss verständigt.

Beim freiwilligen Wehrdienst - derzeit gibt es etwa 17.000 Soldaten - soll nur noch der Gehaltsbestandteil "Wehrsold" steuerfrei sein. Dies betrifft laut Kabinettvorlage im Monat aktuell etwa 280 bis 350 Euro. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung dagegen werden künftig steuerpflichtig. Im Gegenzug werden Eltern freiwillig Wehrdienstleistender bei Kindergeld und Kinderfreibetrag entlastet.

Beim Bundesfreiwilligendienst wird künftig das gezahlte Taschengeld steuerfrei gestellt - derzeit monatlich maximal 336 Euro. Weitere Bezüge wie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sind dann steuerpflichtig. Ein Großteil der 37.000 "Bufdis" ist im Rahmen des steuerfreien Einkommens von jährlich 8004 Euro nicht betroffen.

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