Buback-Mord:Mohnhaupts terroristische Vereinigung

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Wegen unmittelbarer Beteiligung an der Ermordung Siegfried Bubacks und der Tatvorbereitung wurden nur zwei RAF-Terroristen verurteilt. Möglicherweise waren nicht nur drei oder vier Personen beteiligt, sondern sehr viel mehr. Eine Übersicht.

Ralf Husemann

Vielleicht waren an der Ermordung Siegfried Bubacks und der Tatvorbereitung nicht nur drei oder vier RAF-Terroristen beteiligt, sondern sehr viel mehr. Das Bundeskriminalamt ging seinerzeit sogar von 25 in irgendeiner Form damit befassten Angehörigen der Roten Armee Fraktion aus. Dennoch wurden offiziell als unmittelbar Tatbeteiligte nur Christian Klar und Knut Folkerts verurteilt.

Der mögliche Täter: Stefan Wiesniewski, Fahndungsfoto von 1978 (Foto: Foto: AP)

Brigitte Mohnhaupt wurde, auch wenn sie wohl nicht direkt am Attentat vom 7.April 1977 beteiligt war, wegen ,,Rädelsführerschaft'' bestraft. Sie habe, wie es im Urteil des 5. Strafsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) vom 2.April 1985 heißt, jahrelang ,,bestimmenden Einfluss'' in der RAF ausgeübt. Und: ,,Sie bestimmte, wer bewaffnet wird und wer in den Untergrund geht oder nicht.'' Mohnhaupt wurde wegen neunfachen Mordes und neun Mordversuchen zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt. Außer dem Mord an Buback und dessen zwei Begleitern wurde ihr die Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto sowie des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer und dessen vier Begleiter zur Last gelegt. Nach 24 Jahren Haft wurde die mittlerweile 57-Jährige am 25.März auf Bewährung entlassen.

Im selben Stuttgarter Prozess wurde Christian Klar wegen der genannten neun Morde und elf Mordversuchen zur gleichen Freiheitsstrafe verurteilt. In einem weiteren Prozess erhielt Klar 1992 noch einmal lebenslang. 1997 entschied das OLG Stuttgart, dass Klars Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre betrage und deshalb seine Entlassung frühestens am 3. Januar 2009 möglich sei. Über das Gnadengesuch des jetzt 54-Jährigen, das inzwischen Michael Buback, der Sohn des früheren Generalbundesanwalts befürwortet, muss Bundespräsident Horst Köhler noch entscheiden.

Knut Folkerts, dessen Tatbeteiligung wieder unklar geworden ist, war am 31. Juli 1980 zu zweimal lebenslang verurteilt und 1995 vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der mutmaßliche Fahrer des Motorrads, von dem aus Buback erschossen wurde, Günter Sonnenberg (Jahrgang 1954) wurde bei seiner Verhaftung (zusammen mit Verena Becker) am 3.Mai 1977 durch einen Kopfschuss schwer verletzt. Das Verfahren wegen des Buback-Mordes wurde deshalb 1982 eingestellt, zumal er schon wegen Mordversuchs an zwei Polizisten 1978 zu zweimal lebenslang verurteilt worden war. Am 15.Mai 1992 wurde er auf Bewährung entlassen.

Verena Becker (Jahrgang 1952), die erst jetzt im Zusammenhang mit dem Buback-Mord genannt wird, wurde am 28.Dezember 1977 in Stuttgart unter anderem wegen sechsfachen Mordversuchs zu lebenslang verurteilt. Nach zwölfjähriger Haft begnadigte sie Bundespräsident Richard von Weizsäcker, nachdem sie sich vom Terrorismus losgesagt hatte. Der gleichfalls nun ins Spiel gebrachte 54-jährige Stefan Wisniewski gehörte zum RAF-Kommando beim Schleyer-Attentat. 1980 versuchte er aus dem Gefängnis zu fliehen. Am 4.Dezember 1981 vom OLG Düsseldorf zu lebenslang verurteilt, kam er nach 20 Jahren Haft frei.

© SZ vom 23.4.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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