Berlin:Gericht zu Gendern in Schulen

Ein Vater zweier Gymnasiastinnen aus der Hauptstadt ist mit seinem Eilantrag gegen Gendersprache in der Schule vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass das elterliche Erziehungsrecht verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Montag. (VG 3 L 24/23) Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt, stellte das Gericht klar. Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft verstoße auch nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache. Auch könne der Verwendung genderneutraler Sprache nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

© SZ vom 28.03.2023 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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