Nach Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus will die Landeswahlleitung beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse einlegen. In zwei Wahlkreisen, in denen das Ergebnis knapp war, könnten Verstöße gegen das Wahlrecht Auswirkungen auf die Verteilung der Direktmandate haben, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag. Möglich sei, dass die Wahl für das Landesparlament in diesen beiden Wahlkreisen wiederholt werde. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Insgesamt kam es laut Michaelis bei der Wahl am 26. September in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten wie Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falschen oder fehlenden Stimmzetteln oder langen Schlangen vor Wahllokalen.
Berlin:Einspruch gegen Wahl zum Abgeordnetenhaus
Nach Pannen in mehr als 200 Wahllokalen am 26. September empfiehlt die Landeswahlleitung eine Wiederholung in zwei Bezirken.
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