Belgien:Genehmigung für Reaktor bricht EU-Recht

Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Die Genehmigung gestattet es, die bei Antwerpen gelegenen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben.

Ob die Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings unklar. Die Richter entschieden, dass die Genehmigung im Fall "einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung" vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.

© SZ vom 30.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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