Arbeitsrecht:Ataman kritisiert Kirche

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, übt Kritik an den deutschen katholischen Bischöfen. Die neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts gehe nicht weit genug: "So kann zum Beispiel eine Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt. Ich sehe das als Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und als Einfallstor für Diskriminierungen", so Ataman. Sie sprach sich deshalb dafür aus, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschriebene "Kirchenklausel" zu beschränken. Diese erlaubt es Kirchen, die Religionszugehörigkeit zur Einstellungsbedingung zu machen.

© SZ vom 24.11.2022 / ZOC - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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