Anti-Terror-Kampf:Historisches Urteil

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Lauschangriff, V-Leute, Staatstrojaner: Das Verfassungsgericht hält die Befugnisse des Bundeskriminalamts für weitgehend grundgesetzwidrig.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundeskriminalamt (BKA) bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus deutliche Grenzen gesetzt. In einem Grundsatzurteil hat der Erste Senat das 2009 novellierte BKA-Gesetz in zahlreichen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Zwar bleiben die damals eingefügten Überwachungsinstrumente im Grundsatz unangetastet. Der Einsatz von Staatstrojanern, der Lausch- und Spähangriff auf Privatwohnungen, die Observierung von Personen mit Richtmikrofonen und Peilsendern, der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern - all dies bleibt dem BKA erlaubt. Allerdings knüpft das Gericht den Einsatz dieser Mittel an sehr viel strengere Voraussetzungen als bisher. Drei der acht Richter haben gegen das Urteil gestimmt, zwei haben abweichende Meinungen formuliert. Das Gesetz bleibt bis Mitte 2018 anwendbar - allerdings unter Beachtung der Karlsruher Vorgaben.

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