Aktuelles Lexikon:Schwarzfahren

60 Euro muss man zahlen, wenn man kein gültiges Ticket mitführt. (Foto: dpa)

Schwarzfahrer gelten landläufig als Schmarotzer, die sich auf Kosten anderer Fahrgäste eine öffentliche Leistung ergaunern. Der korrekte juristische Terminus lautet denn auch "Beförderungserschleichung". Möglich sind Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Von Edeltraud Rattenhuber

Wer ohne Ticket in einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs ist, hat in Deutschland keine Gnade zu erwarten. Schwarzfahrer gelten nicht nur den Verkehrsbetrieben, sondern auch den meisten Bürgern als Schmarotzer, die sich auf Kosten anderer Fahrgäste eine öffentliche Leistung ergaunern. Der korrekte juristische Terminus lautet denn auch "Beförderungserschleichung" und ist in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches festgelegt. Bestraft werden kann Schwarzfahren demnach mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Wer einmal erwischt wird, zahlt in der Regel 60 Euro "erhöhtes Beförderungsentgelt", aber notorische Schwarzfahrer werden angezeigt. Die Grünen wollen dies nun ändern und das Schwarzfahren von der Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Die Ökopartei betont vor allem die soziale Härte der Strafzumessung und handelt damit auch im Sinne einer weltweiten Bewegung, die Mobilität als Menschenrecht sieht. Womit wir bei der Herkunft des Begriffes wären: Wie in "Schwarzhandel" oder "Schwarzgeld" steht das Adjektiv "schwarz" hier für etwas Schmutziges, also Illegales. Manche Linguisten erkennen darin noch das jiddische Wort "shvarts", das "arm" bedeutet und daran erinnert, dass sich nicht jeder eine öffentliche Beförderung leisten kann.

© SZ vom 18.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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