Aktuelles Lexikon:Resturlaub

Viele Arbeitnehmer würde ja gerne, doch der laufende Betrieb lässt es einfach nicht zu: Was zu tun ist, wenn zum Jahresende nicht alle freien Tage genommen sind.

Von Sybille Haas

Das Jahr geht zu Ende, und noch immer sind nicht alle Urlaubstage aufgebraucht. Zeit also für Arbeitnehmer, diese übrigen Urlaubstage so schnell wie möglich zu nehmen. Der Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dort steht, dass er zusammenhängend und im laufenden Kalenderjahr zu nehmen ist. Doch nicht immer ist das möglich. Etwa, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt. Das kann zum Beispiel ein großes Projekt sein, an dem alle mitarbeiten müssen. Das können aber auch personelle Engpässe sein, etwa wenn Erkältungskrankheiten im Winter die Runde machen. In solchen Fällen kann der Resturlaub aufs nächste Jahr "übertragen" werden. Allerdings, so das Gesetz, müssen diese Tage bis Ende März gewährt und genommen werden. Ansonsten verfallen sie und sind weg. Viele Tarifverträge sehen generell vor, dass der Urlaub nicht zwangsläufig im Kalenderjahr, sondern erst bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden muss. Die meisten Unternehmen wollen ihre Mitarbeiter dennoch dazu bringen, keine Urlaubstage ins neue Jahr mitzunehmen. Firmen müssen für den Resturlaub nämlich Rückstellungen bilden, und die belasten die Bilanz. Das Gesetz sieht übrigens einen Mindesturlaub von 24 Werktagen vor, während durch Tarifverträge oft 30 Tage und mehr geregelt sind.

© SZ vom 24.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: