Aktuelles Lexikon:Kinderarbeit

In Deutschland ist genau geregelt, wann Minderjährige arbeiten dürfen. Weltweit aber könnte Kinderarbeit zunehmen.

Von Josef Kelnberger

Im deutschen Recht findet sich der patriarchalisch anmutende § 1619 BGB, der Kinderarbeit fordert: Es geht um "Dienstleistungen" für die Eltern - im Haushalt, im Geschäft, auf dem Hof -, solange die Kinder zu Hause wohnen und von den Eltern unterhalten werden. Kinderarbeit im Sinne wirtschaftlicher Aktivität ist bis 15 mit wenigen Ausnahmen verboten, bis 17 reglementiert. Die Gesetzgebung ist Antwort auf die skandalöse Kinderarbeit im Zuge der Industrialisierung, vor allem im Bergbau und in der Textilindustrie. Die weltweiten Zahlen sind immer noch erschreckend. Unicef, das Kinderhilfswerk der UN, berichtet von 218 Millionen arbeitenden Kindern zwischen fünf und 17 Jahren. 152 Millionen Kinder arbeiten demnach unter unwürdigen Bedingungen, zumeist in Afrika und Asien, zu 70 Prozent in der Landwirtschaft. Die Kinder leiden gesundheitlich und haben keine Chance auf angemessene Bildung. Zu den "schlimmsten Formen der Kinderarbeit" zählt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Sklaverei sowie Zwangsarbeit einschließlich des Einsatzes von Kindersoldaten, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Am Freitag, dem "Welttag gegen Kinderarbeit", warnten die UN, viele Millionen Kinder könnten wieder in Arbeit gedrängt werden, weil die Eltern in Corona-Zeiten ihre Jobs verlieren.

© SZ vom 13.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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