Aktuelles Lexikon:Diensthandy

Von den Tücken eines besonderen Objekts, das zwischen den Sphären zu schweben scheint.

Von Matthias Drobinski

Das Überlassen eines Diensthandys schmiedet einen seelenverkaufenden Pakt des Gebers mit dem Nehmer: Letzterer bekommt kostenlos ein schönes Telefon und verspricht dafür, immer und überall erreichbar zu sein. Dieser Pakt steht am Anfang der Mobiltelefonie. Die ersten schminkkoffergroßen portablen Geräte waren praktisch nur für den Dienstgebrauch geeignet; erst die Smartphones ermöglichten die niedrigschwellige Vermischung von Beruf und Privatleben. Damit die Sphären einigermaßen getrennt bleiben, gibt es in Unternehmen und Behörden zahlreiche Bestimmungen, wann das Handy aus bleiben und wie es privat genutzt werden darf - und auch, welche Apps verboten sind. Denn die bundesweit mehr als 1,7 Millionen Diensthandys sind Einfallstore für den Datenklau. 2013 wurde bekannt, dass der US-Nachrichtendienst NSA ein Telefon angezapft hatte, das die CDU der Vorsitzenden Angela Merkel überlassen hatte; die Kanzlerin war empört und doch erleichtert, dass das eigentliche Kanzlerinnen-Handy ungeknackt geblieben war. Nun ist bekannt geworden, dass es ein "Sicherheitsvorkommnis" mit einem Diensthandy der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gegeben hat. Sie musste es zurückgeben, als dessen Nummer im Internet auftauchte. Alle Daten wurden gelöscht.

© SZ vom 21.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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