Aktivisten:Hohe Kosten für Abseilaktion

Eine Aktivistin, die sich bei einer Protestaktion gegen den Ausbau der A 49 von einer Autobahnbrücke abseilte, muss die Kosten für den Polizeieinsatz tragen. Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage der Frau gegen den Kostenbescheid ab. Das Land hatte für den Einsatz knapp 13 400 Euro geltend gemacht. Die Aktivistin hatte sich im Oktober 2020 gemeinsam mit zwei weiteren Menschen an einer Brücke über der A 3 am Autobahnkreuz Wiesbaden abgeseilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 05.03.2022 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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