Im juristischen Tauziehen um den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. droht der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens hat am Dienstag eine Beschwerde der Stadt gegen ein Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen () zur Rückholung des als Gefährder eingestuften Tunesiers zurückgewiesen. Die Frist lief bis zum Dienstag um Mitternacht. Seine Anwältin hatte angekündigt, sie werde die Zahlung des Zwangsgelds unmittelbar nach Fristablauf einfordern. Bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es in der Begründung des OVG. Sami A. darf nach Angaben tunesischer Behörden derzeit nicht nach Deutschland reisen. Sein Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt. Sami A. wurde am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht dies am Abend zuvor wegen Foltergefahr in der Heimat untersagt hatte.
Abschiebungen:Sami A. weiter in Tunesien
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter Osma bin Ladens ist trotz Anordnung noch nicht zurück in Deutschland.
Von Benedikt Müller, dpa, Tunis/Düsseldorf
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