Abschiebungen:Nordische Gardinen

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Vor wenigen Jahren noch waren sie kaum belegt und wurden deswegen geschlossen - doch nun werden wieder Abschiebehaftanstalten gebaut. Im Norden wollen drei Bundesländer das jetzt gemeinsam tun.

Die drei norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eröffnen eine gemeinsame Abschiebehaftanstalt. Das teilten die Innenministerien in Kiel und Schwerin am Mittwoch mit. Die Einrichtung mit 60 Plätzen entsteht demnach im schleswig-holsteinischen Glückstadt, jedes Land erhält dort der Vereinbarung zufolge 20 Plätze.

In Hamburg gibt es bereits seit Herbst vergangenen Jahres am Flughafen Fuhlsbüttel eine Einrichtung für Abschiebegewahrsam mit 20 Plätzen, von denen Schleswig-Holstein fünf nutzen darf. Das Land hatte seine Abschiebehaftzellen in Rendsburg 2014 geschlossen und danach laut Innenministerium bei Bedarf auf Plätze in Einrichtungen anderer Bundesländer zurückgegriffen.

Mecklenburg-Vorpommern machte dies ähnlich. Es nutzte nach Angaben des Innenministeriums zunächst für längere Zeit eine Abschiebeeinrichtung im brandenburgischen Eisenhüttenstadt, die inzwischen aber geschlossen wurde. Seitdem wird bei Bedarf das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) von Bund und Ländern kontaktiert. Es startete im März 2017.

Innenminister Grote will weiter freiwillige Ausreisen fördern

Wenn abgelehnte Asylbewerber nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen, können sich nach geltendem Recht in letzter Konsequenz auch inhaftiert werden, um eine Abschiebung zu garantieren. Erforderlich ist ein richterlicher Beschluss. Es müssen unter anderem konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass sich ein Ausreisepflichtiger nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten einer bevorstehenden Ausweisung entziehen wird. "In allen Fällen hat weiterhin die Förderung der freiwilligen Ausreise Vorrang", betonte das Kieler Innenministerium, das seit Juni der CDU-Politiker Hans-Joachim Grote leitet. Es werde darüber hinaus in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Rückkehr "nach humanitären Gesichtspunkten zu verantworten ist".

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, Abschiebehaft sei "keine Demonstration von Härte, sondern von Recht und Gesetz". Es liege allein in den Händen der Ausreisepflichtigen, freiwillig zurückzukehren. Freiheitsentziehende Maßnahmen seien "das letzte Mittel". Abschiebehaftanstalten sind keine Gefängnisse, dort gelten andere Standards. So hat nach Angaben des Innenministeriums in Kiel auch die dortige Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass Abschiebehaft mit Blick auf die Unterbringungsmodalitäten keine Strafhaft ist. Die Regierung will im ersten Halbjahr 2018 einen Gesetzentwurf vorlegen, der dies im Detail regelt. Die neue Drei-Länder-Einrichtung wird von Schleswig-Holstein betrieben, ein Termin für die Inbetriebnahme wurde zunächst nicht genannt.

© SZ vom 21.12.2017 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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