Verfassungsrichter:Grüne scharf auf rote Roben

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CDU und SPD wechseln sich bei den Vorschlägen für die höchsten Richterstellen gern ab - nun wollen auch die Grünen einen Platz. Und sie haben starke Argumente.

Von Wolfgang Janisch

Seit dem Sommer 2014 herrschte Ruhe im verfassungsrichterlichen Personalwesen, aber nun hat jene diskrete Betriebsamkeit eingesetzt, die jeder Richterwahl vorausgeht. Ende April erreicht Herbert Landau die Altersgrenze, er würde dann - sollte alles nach Plan laufen - seinen Platz im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts frei machen. Einen Platz, den die Union für sich reklamiert, so ist es seit Jahrzehnten Brauch. Weil Verfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden, haben die Parteien, die man früher Volksparteien nannte, seit jeher die Beute unter sich aufgeteilt: CDU und SPD gewähren sich wechselseitig das Vorschlagsrecht für acht der sechzehn Richterstellen - bei gelegentlichen Zugeständnissen an die zeitweiligen Koalitionspartner von FDP und Grünen.

Es könnte sein, dass diese nirgendwo festgeschriebene Tradition nun zu Ende geht. Die Grünen planen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, bei der bevorstehenden Richterwahl ihren Hut in den Ring zu werfen. Es wäre zwar nicht der erste "grüne" Verfassungsrichter - das war der parteilose Brun-Otto Bryde, ausgeschieden im Jahr 2011. Auch in der aktuellen Besetzung ist eine grüne Kandidatin vertreten, die Berliner Professorin Susanne Baer - ebenfalls ohne Parteibuch. Doch Bryde war zu Zeiten von Rot-Grün ins Amt gekommen, auch Baer hatte - mit klarer Unterstützung der Sozialdemokraten - eine SPD-Stelle übernommen. Dass die Grünen einen CDU-Mann beerben und dabei nicht auf die Gnade der Großen warten wollen - das ist neu.

Die Grünen haben dabei ein hartes machtpolitisches Argument auf ihrer Seite. Landaus Nachfolger wird vom Bundesrat gewählt. Und weil die Grünen mittlerweile in neun Landesregierungen vertreten sind - die Union übrigens nur in sieben -, könnten sie die Benennung eines Kandidaten notfalls blockieren. Ob es wirklich zum Showdown kommt, ist ungewiss, die Kür der hohen Richter vollzieht sich normalerweise im Stillen. Doch auch die Grünen haben gelernt: Wenn die Chance da ist, sollte man zugreifen.

Die CDU dürfte darüber wenig amüsiert sein. Dort kursieren schon seit einiger Zeit Namen für den Posten. Auch die SPD wird den forschen Kurs der Grünen mit Argwohn betrachten. Ende des Jahres geht der auf dem SPD-Ticket gewählte Reinhard Gaier in den Ruhestand, auch hier bestimmt der Bundesrat den Nachfolger. Vor ein paar Wochen haben die SPD-Länder sich per Telefonschalte darauf verständigt, den Posten auch in Zukunft für sich zu reklamieren.

Mit dem Parteiticket löst man übrigens nur den Eintritt ins Gericht. Auf parteitreue Urteile "ihrer" Kandidaten können die Richtermacher nicht zählen. Zwar gibt es auf Unionsseite deutlich mehr Richter mit Parteibuch als bei den Sozialdemokraten - doch oft genug lösen sich Richter von ihrer parteipolitischen Herkunft, sobald sie am Karlsruher Schlossplatz residieren.

Jedenfalls könnte sich die Richterwahl dieses Mal hinziehen; mag sein, dass Landau auch nach seinem 68. Geburtstag noch auf den Ruhestand warten muss. Dem Zweiten Senat wäre das ganz recht. Landau bliebe dem Gericht dann wohl bis zum Abschluss des NPD-Verbotsverfahrens erhalten.

© SZ vom 22.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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