James Holmes entgeht der Todesstrafe
Lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Begnadigung: So lautet das Strafmaß für James Holmes, den Todesschützen von Aurora im US-Bundesstaat Colorado. Damit bleibt dem 27-Jährigen die Todesstrafe erspart. Die Geschworenen konnten sich in ihrer sechsstündigen Beratung nicht einigen, Holmes zum Tode zu verurteilen. Hierfür wäre eine einstimmige Entscheidung nötig gewesen.
Zwölffacher Mord
Der heute 27-jährige Holmes hatte am 20. Juli 2012 während der Premiere eines Batman-Films in Aurora mit einer Schrotflinte, einem Sturmgewehr und schließlich einer Pistole in das Kino gefeuert. Zwölf Menschen starben, 70 weitere wurden verletzt.
Volle Schuldfähigkeit
Der eigentliche Schuldspruch fiel bereits im Juli. Die Geschworenen hatten dabei die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten festgestellt. Die Verteidigung hatte argumentiert, Holmes sei psychisch krank.
Zweimonatiger Prozess
Im Zeitraum von zwei Monaten hatte die Staatsanwaltschaft mehr als 200 Zeugen befragt, etwa 70 von ihnen waren Überlebende des Amoklaufs. Die Ankläger hatten die Verurteilung wegen Mordes und die Todesstrafe gefordert.