Vorzeitige Haftentlassungen:Weihnachten in der Familie statt im Knast

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Die deutsche Justiz ist zum Fest gnädig und holt viele Häftlinge früher aus ihrer Zelle. Raus darf nur, wer während der Haft artig war.

David Krenz

Nicht der Weihnachtsmann oder das Christkind, sondern eine weltliche Macht - die deutsche Justiz - beschert Hunderten Häftlingen ein dickes Geschenk: die Freiheit. Kurz vor dem Fest dürfen viele Insassen zurück in ihr altes Leben. Sie profitieren von einer Regelung, die eine vorzeitige Entlassung vor Weihnachten ermöglicht.

Stehen Sträflinge kurz vor ihrer Entlassung und sind während ihrer Haftzeit nicht negativ aufgefallen, können sie Weihnachten außerhalb ihrer Zelle verbringen. (Foto: Foto: ddp)

Nicht jeder Häftling hat eine Chance auf Begnadigung: "Die in Frage kommenden Gefangenen sind in der Regel auf ihre Haftentlassung vorbereitet worden, zum Beispiel durch Erprobungen in Lockerungen des Vollzugs", sagt der Sprecher des Schleswig-Holsteinischen Justizministeriums Oliver Breuer.

Das heißt im Klartext: Nur wer während seiner Haftzeit nicht negativ aufgefallen ist, darf vor Weihnachten raus.

Schwerverbrecher müssen drinnen bleiben

Sträflinge, die wenige Wochen vor dem Ende ihrer Haftzeit stehen, können ein Gnadengesuch an den Leiter ihrer Justizvollzugsanstalt stellen. Der Leiter der jeweiligen Justizvollzugsanstalt entscheidet selbst über den Antrag.

Häftlinge müssen sich während der Haft gut benommen haben und außerdem für ihr künftiges Leben in Freiheit eine Wohnung und einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Schwerverbrecher, die etwa wegen Drogenhandels oder Gewaltdelikten einsitzen, haben keine Chance auf Begnadigung.

2000 vorzeitige Entlassungen

Den JVA's geht es bei den Gnadenerweisen nicht darum, das weihnachtsbedingt reduzierte Personal zu entlasten oder Kosten zu sparen. "Solche Überlegungen spielen keine Rolle", sagt Breuer. Vielmehr dürften die Gefangenen ein wenig früher aus ihrer Zelle, um ihre Wiedereingliederung zu erleichtern.

Ursprünglich ermöglicht die Gnaden-Regelung, die im Strafrecht festgeschrieben ist, eine Entlassung maximal zwei Tage vorzuziehen. "Über die Jahre haben die Länder diesen kurzen Zeitraum ausgeweitet", erklärt Breuer.

Laut der Nachrichtenagentur APD werden in diesem Jahr in 14 Bundesländern etwa 2000 Strafgefangene vorzeitig zur Weihnachtszeit entlassen. Allein 735 Insassen kommen in Nordrhein-Westfalen frei. Bayern und Sachsen verweigern die Gnadengesuche.

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