Vorwurf der Vergewaltigung:Kachelmann will raus

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Freiheit nach monatelanger Untersuchungshaft? Der Anwalt Jörg Kachelmanns legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe Haftbeschwerde ein. Er sieht es als erwiesen an, dass die Vorwürfe gegen den Wettermoderator auf einer Falschaussage beruhen.

"Kachelmann bleibt weiter in Haft" - im Fall des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden Wettermoderators blieben die Schlagzeilen seit Monaten gleich. Ein möglicher Haftprüfungstermin am Landgericht Mannheim verstrich nach dem anderen, auch der für diesen Freitag angesetzte wird entfallen. Trotzdem könnten sich die Schlagzeilen bald ändern: Kachelmanns Anwalt Georg Birkenstock hat am Dienstagabend beim Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde gegen die Untersuchungshaft eingelegt und will so die Freilassung des Meteorologen erreichen.

Haben Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft eingelegt: Untersuchungshäftling Jörg Kachelmann und sein Anwalt Georg Birkenstock (links):  (Foto: ddp)

Kachelmann wird verdächtigt, seine Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben, im März wurde er deshalb festgenommen. Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei wahrscheinlich.

Ein rechtsmedizinisches Gutachten komme außerdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben könne und erfunden sein müsse. "Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", erklärte Birkenstock. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz "die Täterin der Falschbeschuldigung" mit dem Haftbefehl gegen Kachelmann schütze.

Ursprünglich war für Freitag ein Haftprüfungstermin am Landgericht Mannheim geplant. Nach Darstellung der Verteidigung lehnte die Strafkammer aber ab, bei diesem Termin die Sachverständigen oder die Anzeigeerstatterin anzuhören. "Zur Aufklärung von Grund und Zustandekommen der Falschbeschuldigung der Anzeigeerstatterin kann Herr Kachelmann aus eigener Wahrnehmung nichts beitragen. Schließlich war er nicht zugegen, als die Anzeigeerstatterin ihre Geschichte erfand", sagte Birkenstock. Der Jurist zog nach eigenen Worten seinen Haftprüfungsantrag zurück, weil nur dann Beschwerde gegen die Haft eingelegt werden kann. Nun muss sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit dem Fall befassen.

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