Der umstrittene Berliner Rap-Musiker Bushido muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen Fan mit einem Schuh geschlagen haben soll. Die Verhandlung ist für den 20. Februar angesetzt, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Tiergarten sagte. Die Staatsanwaltschaft wirft Bushido gefährliche Körperverletzung vor.
Der Vorfall um den es dann gehen soll, soll sich wie folgt zugetragen haben: Fünf Bushido-Fans seien am 19. Mai 2013 vor dessen Wohnhaus im Stadtteil Lichterfelde aufgetaucht. Sie hätten Autogramme und Bilder oder einen kurzen Film machen wollen. Laut Anklage kam es vor der Haustür zu einem Streit zwischen Bushido und einem Begleiter sowie den Fans. Der Begleiter soll einen der Besucher niedergeschlagen haben. Bushido habe daraufhin mit einem Schuh auf den Fan eingeprügelt.
In den vergangenen Jahren gab es mehrere Prozesse gegen Bushido. So stand er in den vergangenen Jahren bereits häufiger wegen Körperverletzung und Beleidigungen vor Gericht. Zudem steht er immer wieder wegen gewaltverherrlichender sowie frauen- und schwulenfeindlicher Musikvideos in der Kritik. Ein Lied wurde als jugendgefährdend auf den Index gesetzt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte allerdings die Eröffnung eines Prozesses wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung abgelehnt.
Zu der angeblichen Schuhattacke schweigt Bushido.