Verbraucherschützer gegen Media-Saturn-Holding:"Irreführende Lockvogelwerbung"

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Mit dem Schlagwort "Geiz ist geil" werden viele Kunden in die Geschäfte der Saturn-Media-Holding gelockt. Verbraucherschützer warnen vor falschen Versprechungen - und verklagen das Ingolstädter Unternehmen.

Stefan Mayr

Seit der "Geiz ist geil"-Kampagne denken nicht wenige Menschen, dass es die günstigsten Elektroartikel in den Geschäften der Media-Saturn-Holding gibt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) sieht das ganz anders: Er wirft dem Ingolstädter Unternehmen, das in Deutschland insgesamt 340 Filialen von Media Markt und Saturn betreibt, ,,irreführende Lockvogelwerbung'' vor und hat vor dem Landgericht Ingolstadt eine Unterlassungsklage eingereicht. Der Vorwurf der Berliner Verbraucherschützer lautet: Media Markt habe mit Sonderangeboten Kunden angelockt, ohne die beworbenen Artikel ausreichend vorrätig zu haben.

Für den 2. Januar 2006 hatte das Unternehmen bundesweit unter dem Motto ,,Die beste Elf des Jahres'' einen DVD-Player für 19 Euro angekündigt. An diesem Tag hätten die Verbraucherzentralen ,,zahlreiche Beschwerden aus dem ganzen Bundesgebiet'' erhalten, wonach das Gerät in verschiedenen Märkten bereits kurz nach oder gar bei der Öffnung ausverkauft gewesen sei.

"Formale Kniffe"

,,Das ist ein klarer Fall von Lockvogelwerbung'', begründet der VZBV seine Klage gegen die Media-Saturn-Holding GmbH sowie die Media Markt Systemzentrale GmbH. Media-Saturn behauptet dagegen, dass der DVD-Player in allen Märkten den gesamten Tag über erhältlich gewesen sei. Zudem betont das Unternehmen, es sei nur Vermögensverwaltungsgesellschaft und für die Werbung nicht verantwortlich.

Die Aufsplittung der Firmen Media Markt und Saturn in zahlreiche selbständige Tochtergesellschaften bezeichnet der VZBV als ,,formalen Kniff'', um sich aus der juristischen Verantwortung zu winden. So wurde Media Markt bereits im Februar vom Oberlandesgericht Karlsruhe wegen irreführender Werbung rechtskräftig verurteilt. Doch die Androhung eines Ordnungsgeldes gilt nur für einen einzigen Markt in Heidelberg.

,,Wenn eine bundesweit irreführende Werbeaktion nur für eine Filiale konkrete Folgen hat, ist dies mehr als unbefriedigend'', sagt Edda Müller vom VZBV. Sie hofft, dass das Ingolstädter Gericht dieses Schlupfloch stopft. Die Kammer für Handelssachen will nun per Zeugenvernehmungen klären, ob die Geräte ausverkauft waren oder nicht. Ein Urteil fällt frühestens im September.

© SZ vom 09.05.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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