Urteil:Touristen in Köln verprügelt: Bewährungsstrafen für russische Hooligans

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  • Das Kölner Amtsgericht verurteilt vier russische Hooligans zu Bewährungsstrafen.
  • Die Männer hatten während der Fußball-EM drei spanische Touristen überfallen und verprügelt.
  • Die Verurteilten verlassen noch am Freitag das Land Richtung Russland.
  • Hinweise, dass sie auch an den Hooligan-Krawallen von Marseille beteiligt waren, haben die französischen Behörden nicht geliefert.

Sie sitzen seit sechs Wochen in Haft - und das war es dann auch. Vier der fünf Hooligans, die am 16. Juni während der Fußball-Europameisterschaft in Köln drei spanische Touristen angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben, sind am Freitag vom Amtsgericht Köln zu Bewährungssrafen verurteilt worden. Sie verließen das Gericht als freie Männer. Und sie werden der Bundesrepublik wohl noch am Nachmittag den Rücken kehren und Richtung Moskau fliegen.

Die 26 bis 30 Jahre alten Angeklagten hatten gestanden, am 16. Juni drei Spanier - zwei Männer und eine Frau - angegriffen zu haben, als diese Aufkleber mit antifaschistischen Aufdrucken auf Türen klebten. Die Hooligans gingen auf die beiden Männer los und verletzten sie durch Schläge und Tritte. Einer von ihnen wurde ins Gesicht getreten, als er schon am Boden lag und erlitt einen Nasenbeinbruch.

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Von Bernd Dörries

Das Kölner Amtsgericht verurteilte einen der Angeklagten zu einem Jahr, die drei anderen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Gegen einen fünften Angeklagten, der die Tat bestritt, wird das Amtsgericht Mitte August verhandeln. Vermutlich wird der Mann dann entweder frei gesprochen oder ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - er hat sich durch seine Prozessstrategie auf jeden Fall zwei Wochen mehr Untersuchungshaft eingehandelt als seine Freunde.

Die Russen hatten auf dem Rückweg von der Fußball-EM in Frankreich Station in Köln gemacht. Zunächst hatte der Verdacht bestanden, dass sie auch an den gewalttätigen Übergriffen von Hooligans in Marseille beteiligt waren. Dazu haben die französischen Behörden jedoch keine Erkenntnisse an das Amtsgericht Köln geschickt. Auch der Hinweis, dass es sich bei den fünf Männern um Rechtsradikale handelt, konnte das Gericht nicht bestätigen. Sie hätten bereits vor ihrem Angriff auf die Spanier andere Menschen angepöbelt und seien betrunken gewesen. Der Hinweis auf die antifaschistischen Aufkleber reichte dem Gericht nicht.

Gerichtssprecher Wolfgang Schorn sagte der SZ, das Gericht habe keine Bewährungauflagen verhängt, weil diese nicht zielführend seien. Das heißt, in Russland wird niemand überprüfen, ob die Verurteilten solchen Auflagen nachkommen. Allerdings sind die Folgen für die Hooligans gravierend. Sie haben nach Erkenntnis des Gerichts bürgerliche Berufe, einer ist Manager einer Firma, ein anderer Mathelehrer. Zwei der fünf haben ihren Job durch die U-Haft verloren.

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