Mildes Urteil für Nadja Benaissa: Die No-Angels-Sängerin ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Sängerin musste sich vor dem Amtsgericht Darmstadt wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Der 28-Jährigen wurde vorgeworfen, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion Sex ohne Kondom gehabt und einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt zu haben. Ein Gutachter hatte dies bestätigt. Ein anderer Sexualpartner blieb von einer Ansteckung verschont.
Der Staatsanwalt hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Verteidigung und Nebenklage schlossen sich an, nannten aber kein Strafmaß.
Die Sängerin hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt und ihr Verhalten mehrmals bedauert, zuletzt in ihrem Schlusswort: "Ich kann mich nicht entschuldigen", sagte sie mit fester Stimme am vorletzten Verhandlungstag. "Für das, was ich getan habe, gibt es keine Entschuldigung."