Süddeutsche Zeitung

Urteil in Darmstadt:Zweijährige Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa

Das Gericht in Darmstadt hat die HIV-infizierte "No-Angels"-Sängerin Nadja Benaissa zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte mit einem Ex-Partner ungeschützten Sex gehabt und ihn mit dem Virus angesteckt.

Mildes Urteil für Nadja Benaissa: Die No-Angels-Sängerin ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Sängerin musste sich vor dem Amtsgericht Darmstadt wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Der 28-Jährigen wurde vorgeworfen, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion Sex ohne Kondom gehabt und einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt zu haben. Ein Gutachter hatte dies bestätigt. Ein anderer Sexualpartner blieb von einer Ansteckung verschont.

Der Staatsanwalt hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Verteidigung und Nebenklage schlossen sich an, nannten aber kein Strafmaß.

Die Sängerin hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt und ihr Verhalten mehrmals bedauert, zuletzt in ihrem Schlusswort: "Ich kann mich nicht entschuldigen", sagte sie mit fester Stimme am vorletzten Verhandlungstag. "Für das, was ich getan habe, gibt es keine Entschuldigung."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.992658
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
AFP/dpa/kat
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.