Urteil in Darmstadt:Vier Jahre Haft wegen gesprengter Automaten

Unter anderem in Kirch Göns bei Giessen (Hessen) sprengte ein Mann einen Fahrkartenautomaten in die Luft, um an Geld zu kommen. (Archivbild) (Foto: dpa)

Ein Mann sprengt 31 Fahrkartenautomaten im Wert von 760 000 Euro in die Luft, um an Geld zu gelangen - nun wird er zu vier Jahren Haft verurteilt. Auf die Idee kam der ehemalige Chemie-Student offenbar nach mehreren Misserfolgen.

Für eine Serie von Sprengstoff-Anschlägen auf Fahrkartenautomaten in Bayern und anderen Bundesländern hat das Landgericht Darmstadt einen 33-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er habe die 31 Automaten aufgesprengt, "um an Geld zu kommen", sagte die Vorsitzende Richterin in der Begründung.

Das "reumütige Geständnis" des ehemaligen Fremdenlegionärs aus Gera in Thüringen sei zu seinen Gunsten zu werten, sagte die Richterin. Er habe zudem immer darauf geachtet, "dass Menschen nicht gefährdet werden". Rein juristisch drohte ein Strafmaß von bis zu 15 Jahren.

Der Angeklagte hatte beim Prozessbeginn Ende März zugegeben, zwischen März und August 2013 hauptsächlich in Hessen, aber auch in Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen und Bayern in Automaten Gas eingeleitet und diese zur Explosion gebracht zu haben. Als Grund für die Tat nannte er dabei seine Geldnot. Der Mann hatte zuvor sein Chemie-Studium abgebrochen und kämpfte mit weiteren Misserfolgen. "Es war Verzweiflung. Hartz IV war gesperrt, ich hatte kein Essen mehr und war mit der Miete im Rückstand", sagte der Mann beim Prozessauftakt.

Wegen des umfangreichen Geständnisses konnten die Richter bereits am zweiten Verhandlungstag ein Urteil sprechen. Ursprünglich nannte die Staatsanwaltschaft 35 Fälle. Vier wurden eingestellt, weil der Sachschaden vergleichsweise gering war. Das Gericht bezifferte die Höhe der Beute auf fast 29 000 Euro - der Sachschaden allerdings beläuft sich auf etwa 760 000 Euro. Die Kammer liegt mit dem Urteil zwischen den Forderungen von Anklage und Verteidigung. Die Anklage hatte fünf Jahre und neun Monate gefordert, der Verteidiger höchstens drei Jahre.

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