Revision von beiden Seiten im Fall Yağmur
Im Fall des zu Tode gequälten Mädchens Yağmur fechten sowohl Anklage als auch Verteidigung das Urteil gegen die Mutter an. Das Landgericht Hamburg hatte die 27-Jährige am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, Ziel einer Revision sei, dass das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld feststelle. Damit wäre eine Entlassung nach der Mindesthaftzeit von 15 Jahren ausgeschlossen. Auch die Verteidigung kündigte Revision an.
Die dreijährige Yağmur war kurz vor Weihnachten 2013 in der Wohnung ihrer Eltern an den Folgen schwerer Misshandlungen durch die Mutter gestorben. Der 26 Jahre alte Vater wusste nach Ansicht der Richter von den Misshandlungen, habe diese aber nicht gestoppt. Er wurde unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen will die Staatsanwaltschaft nicht vorgehen.
Richter rügt die Behörden
Mehr als fünf Monate hatte der Prozess gedauert. Gefühllos, kalt und ohne Mitleid habe die Mutter ihr Kind immer wieder geschlagen, getreten und fest angepackt, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Der Richter zeigt sich im Prozess nicht nur bestützt über die Grausamkeit der Tat, sondern äußerte auch deutliche Kritik an den zuständigen Behörden. Das Mädchen war seit seiner Geburt vom Jugendamt betreut worden. Bereits im Januar 2013 wurde sie nach Misshandlungen im Krankenhaus behandelt, die Staatsanwaltschaft ermittelte. Weil die Pflegemutter zugab, das Kind einmal geschüttelt zu haben, gab das Jugendamt Yağmur an die leiblichen Eltern zurück. Wenige Monate später war das Kind tot