Urteil im Prozess um Morsal O.:Ehrenmord? Hassmord!

Morsal O.s Bruder ist mit lebenslanger Haft bestraft worden. Ein anderes Urteil war nicht möglich und durfte nicht sein.

Heribert Prantl

Das Hamburger Urteil im sogenannten Ehrenmord-Prozess ist ein wichtiges Urteil, ein Leiturteil - weil es feststellt, dass es einen Ehrenmord nicht gibt. Der sogenannte Ehrenmord ist nichts anderes als ein Mord aus niedrigen Beweggründen; er trägt keinerlei entschuldigende Motivationen in sich. In dieser klaren Feststellung liegt die generalpräventive Kraft des Urteils. Diese Kraft ist umso wichtiger, als der Verurteilte und seine Angehörigen mit rasendem Unverständnis auf das Urteil reagiert haben.

Der deutsch-afghanische Mörder hat seine jüngere Schwester grausam und heimtückisch erstochen, weil sie "westlich" leben wollte. Nun pöbeln er und seine Familie gegen das Gericht, weil es dieses verhasste "Westliche" verkörpere. In der Tat: Das Gericht verkörpert ein Recht, das mörderischem Hass keinen Raum gibt. Es verkörpert eine Rechtsordnung, in der Gleichberechtigung gilt und das die archaischen Regeln der Frauenverachtung nicht gelten lassen kann.

Die Justiz verteidigt daher die Menschenwürde gegen mörderischen Ausländerhass und gegen mörderischen Rassismus. Sie verteidigt die Menschenwürde aber auch gegen den Hass auf den Westen und auf seine Werte. Ausländerhass ist inakzeptabel, ob er sich nun verbrecherisch nach außen oder nach innen richtet. Und sogenannte ethnische Säuberungen sind Mordaktionen auch dann, wenn sie sich innerhalb von Familien vollziehen.

Der deutsch-afghanische Mörder seiner Schwester ist mit lebenslanger Haft bestraft worden. Ein anderes Urteil war nicht möglich und durfte nicht sein. Die Strafvollstreckung dient hier nicht der Re-Sozialisierung, sondern der Sozialisierung. Das ist das Signal, das von diesem Urteil ausgeht.

© SZ vom 14.02.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: