Urteil im Bodenfelde-Prozess:Verteidiger will in Revision gehen

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Lebenslange Haft, Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung: So lautete das Urteil des Göttinger Landgerichts gegen den Doppelmörder von Bodenfelde. Doch der Anwalt von Jan O. will das so nicht hinnehmen.

Der Verteidiger des Doppelmörders von Bodenfelde will die Verurteilung seines Mandanten Jan O. zu lebenslanger Haft nicht hinnehmen. Anwalt Markus Fischer erklärte, er werde "fristwahrend" - das heißt binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat - Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Wie er dann weiter vorgehen werde, entscheide sich, wenn ihm das schriftliche Urteil vorliege.

Jan O. (r.) und sein Anwalt Markus Fischer: Der Verteidiger will das Urteil gegen seinen Mandanten anfechten. (Foto: dapd)

Jan O. hatte im November vergangenen Jahres in Bodenfelde an der Weser die Teenager Nina (14) und Tobias (13) ermordet. Das Landgericht Göttingen war bei seinem Urteil am Montag nicht wie Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass Jan O. bei beiden Morden vermindert schuldfähig war.

Wäre das Gericht dieser Ansicht gewesen, hätte es Jan O. zu maximal zu 15 Jahren Gefängnis statt zu lebenslänglicher Haft verurteilen können. Der 26-jährige war außerdem zur Unterbringung in der Psychiatrie und zur anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Nach Überzeugung des Schwurgerichts brachte der 26-Jährige Nina um, um sich durch kannibalistische und vampiristische Handlungen sexuell zu befriedigen. In diesem Fall ging das Gericht wegen der schweren Persönlichkeitsstörungen des Angeklagten und einer fehlgeleiteten Sexualität von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Bei der Ermordung des 13-jährigen Tobias fünf Tage nach dem ersten Verbrechen war Jan O. nach Ansicht der Richter dagegen voll schuldfähig. Nachdem er erkannt hatte, dass er einen Jungen und kein Mädchen vor sich hatte, habe Jan O. nicht mehr aus sexuellen Motiven gemordet, sondern damit Tobias ihn nicht verraten konnte, lautete die Begründung des Gerichts.

Der Verteidiger von Jan. O sagte dazu, diese Interpretation der Richter sei nicht erwiesen. Fischer betonte, sein Mandant wolle die Revision, er müsse mit ihm aber auch noch darüber sprechen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers bleibt der 26-Jährige vorerst in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf bei Göttingen. Dort verbüßt er derzeit bis Dezember dieses Jahres Haftstrafe wegen einer früheren Verurteilung. Anschließend werde er in den Maßregelvollzug verlegt. Voraussetzung dafür sei, dass das Mordurteil bis dahin rechtskräftig ist.

© sueddeutsche.de/dpa/dapd/cag/aho - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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