Steuerhinterziehung:Hoeneß hofft auf Entlassung

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Der ehemalige Präsident des FC Bayern hat einen Antrag auf Strafhalbierung gestellt.

Von Annette Ramelsberger, München

Jetzt beginnt der Winter, aber für Uli Hoeneß geht es um den nächsten Sommer. Es geht um die Frage: Kann er die warme Jahreszeit bei lauen Nächten auf der Terrasse seines Hauses am Tegernsee verbringen? Oder muss er jeden Abend ins Gefängnis zurück, wie bisher? Die Hoffnung des früheren Präsidenten des FC Bayern München richtet sich auf den 2. März 2016. Dann hat er 21 der 42 Monate abgesessen, zu denen er wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt worden ist. Hoeneß hat am 2. Juni 2014 seine Haftstrafe angetreten. Zum März 2016 ist es laut Strafgesetzbuch frühestens möglich, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Hoeneß hat nun also einen Antrag auf Halbierung seiner Strafe gestellt und will dann auf Bewährung frei kommen. Das bestätigte sein Anwalt Michael Nesselhauf am Dienstag. Allerdings ist das mit der Halbstrafe nicht ganz so einfach.

Es müssen ganz besondere Umstände dafür vorliegen, dass jemand schon nach der Hälfte der Strafe freikommt. Paragraf 57 des Strafgesetzbuches verlangt dafür die "Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs". Hoeneß hat sich in der Haft wohl einwandfrei verhalten, aber das ist noch kein besonderer Umstand. Auch dass er das Geld zurückgezahlt hat, das er mit seiner Steuerhinterziehung dem Staat vorenthalten hatte, ist nichts Besonderes, sondern nur die Mindestvoraussetzung. Und auch, dass ihm der FC Bayern Arbeit gegeben hat, ist zwar gut, aber nicht außergewöhnlich.

Bald dauerhaft draußen? Uli Hoeneß beim Freigang in München. (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Häufig versuchen Anwälte von Straftätern, ihre Mandanten nach der Hälfte der Strafe freizubekommen. Doch vor allem die bayerische Justiz ist da eher streng. "Das hat Ausnahmecharakter", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich. Andere Juristen berichten, dass die Hälfte der Strafe nur dann erlassen wird, wenn zum Beispiel Arbeitsplätze davon abhängen, dass der Chef aus der Haft zurückkommt. Das ist bei Hoeneß nicht der Fall. In die Entscheidung fließt - was gegen Hoeneß spricht - auch die Schadenshöhe ein: Das waren immerhin 28,5 Millionen Euro.

Nun müssen die Haftanstalt Landsberg, wo Hoeneß sitzt, und die Staatsanwaltschaft München II, die Hoeneß angeklagt hat, Stellung nehmen. Dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg, Außenstelle Landsberg. Dagegen ist dann auch noch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht München möglich. Vermutlich wird das Gericht in Landsberg so zeitig entscheiden, damit Hoeneß vor März weiß, woran er ist. Es könnte aber sein, dass er bis 2. Oktober 2016 warten muss: Dann hat er zwei Drittel seiner Strafe abgesessen. Und dann ist die Entlassung die Regel. Im Winter kommenden Jahres also wird Hoeneß sicher frei sein.

© SZ vom 04.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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