Sachsen-Anhalt:Mann mit Axt erschlagen - sechs Jahre Haft für Ehefrau

Lesezeit: 1 min

Nach dem Geständnis der Angeklagten hat das Gericht in Halle überraschend schnell entschieden: Eine 60-Jährige, die ihren Mann erschlagen hat, muss sechs Jahre ins Gefängnis. Die Ausführung der Tat war sehr brutal - die Frau benutzte eine Axt.

Eine 60 Jahre alte Frau, die ihren Ehemann erschlagen und anschließend zerstückelt hat, ist wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung am Landgericht in Halle/Saale fiel überraschend schnell.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe gefordert, die drei Jahre nicht wesentlich übersteigen sollte. Die Richter verurteilten die Frau wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Bei der Festlegung der Strafe sei das umfassende Geständnis der Frau berücksichtigt worden. "Wenn das nicht gewesen wäre, wäre es nur sehr schwierig gewesen, die Tat aufzuklären", sagte Richter Jan Stengel.

Die Frau aus Sangerhausen in Sachsen-Anhalt hatte gestanden, im September 2009 ihren 65 Jahre alten Ehemann mit einer Axt erschlagen zu haben. Anschließend habe sie die Leiche im Wohnzimmer zerstückelt und in Müllsäcken in ihrem Kleingarten versteckt und vergraben. Die Leichenteile waren erst vier Jahre nach der Tat im Garten der Familie entdeckt worden. Vorausgegangen war die Vermisstenanzeige einer Tochter.

"Da war einfach nur noch Wut"

Nach Ansicht des Gerichts war dem Verbrechen eine jahrelang unglückliche Ehe vorausgegangen, mit Demütigungen und häufigen Auseinandersetzungen. "Da war einfach nur noch Wut", sagte der Richter zum Tatmotiv der Frau. Eine Gutachterin hatte im Prozess ausgesagt, dass nicht auszuschließen sei, dass die Tat im Affekt geschah.

Die arbeitslose Wirtschaftskauffrau war 25 Jahre mit dem Mann verheiratet. Sie hatte ausgesagt, ihr betrunkener Ehemann habe sie an jenem Abend geschlagen und dann plötzlich mit der Axt bedroht. Zwei Tage zuvor hatte sie ihm nach eigenen Angaben gesagt, sie werde ihn verlassen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten, sie verzichteten auf eine Revision.

© dpa/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: