Landgericht Kaiserslautern:Nach Urteil für Polizistenmörder: „Gedanken bei Familien“

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Ein Gedenkstein und Blumen stehen in der Nähe des Tatorts an der K22 bei Kusel. (Foto: Harald Tittel/dpa/Archivbild)

Für den Mord an zwei Polizisten ist ein 39-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Reaktionen kamen danach aus Politik, von Polizei und Prozessbeteiligten.

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Kaiserslautern (dpa) - Gerecht, erwartbar, nachvollziehbar: So lauteten Reaktionen auf das Urteil im Polizistenmord-Prozess, das am Mittwoch vor dem Landgericht Kaiserslautern gesprochen wurde. Gedacht wurde an dem Tag aber auch besonders der getöteten Polizisten.

Schon kurz nach dem Urteil erinnerte Bundesinnenministerin Nancy Faeser an die Opfer der Tat zu Jahresbeginn. Die SPD-Politikerin erklärte, sie denke vor allem an die Opfer „dieser furchtbaren Tat“. Die beiden Polizisten „wurden in Ausübung ihres Dienstes brutal und skrupellos ermordet“. Bis heute sei man „entsetzt darüber, dass eine vermeintliche Routinekontrolle zu einer tödlichen Falle werden kann“.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte, mit dem Urteil gehe „ein Prozess zu Ende, der zuvorderst die Angehörigen und Freunde, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der getöteten Polizistin und des getöteten Polizisten sehr belastet hat“. Ihnen sei nicht nur ein geliebter Mensch genommen worden. „Die schrecklichen Ereignisse kamen in der Erinnerung immer und immer wieder hoch“, sagte Dreyer.

Nach Ansicht des Landesinnenministers Michael Ebling (SPD) kann das Urteil „das unermessliche Leid der Angehörigen“ nicht lindern. „Zwei Menschen fehlen. Ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen und den Angehörigen unserer Polizeifamilie“, teilte Ebling in Mainz mit. Die große Zahl der Beileidsbekundungen habe gezeigt, „wie sehr diese so brutale wie sinnlose Tat die Menschen bewegt hat“.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, zeigte sich erleichtert über den Richterspruch. „Nichts anderes war denkbar.“ Jetzt sei klar, „ein Polizistenmörder geht lebenslang in Haft“. Die Tat habe aufgezeigt, dass der Polizeiberuf „immer diese Komponente der Fürsorge und der Nachsorge stärker in den Fokus nehmen muss. Das macht etwas mit uns Polizeibeschäftigten.“

Als „generell gerecht und nachvollziehbar“ bezeichnete der Anwalt der Familie des getöteten Polizisten das Urteil. Es werde „beiden Familien sicherlich helfen, mit der Sache so weit wie möglich abzuschließen“, sagte Kai-Daniel Weil in Kaiserslautern. Die Wunden an sich seien aber noch lange nicht verheilt. „Es wird der Beginn einer langen Trauerarbeit sein.“

Die Seite des Nebenangeklagten sei mit dem Urteil „sehr zufrieden“, sagte Anwalt Christian Kessler. Daher habe man auch auf Rechtsmittel verzichtet. Der 33-Jährige, der ohne Strafe blieb, werde nun anfangen, „das Erlebte zu verarbeiten“.

Die rheinland-pfälzische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sabrina Kunz, sagte: „Wir haben das Urteil erwartet und sind erleichtert, dass das Gericht der Höchststrafe gefolgt ist.“ Mit dem Urteil trete man in eine neue Trauerphase ein. Nach der Tat seien Polizisten vorsichtiger geworden. Es gebe ein „anderes Gefahren- und Risikobewusstsein“. Aber am Ende sei „dieses mulmige Gefühl von „Das kann mir immer passieren“ irgendwie immer dabei“.

Für Anwalt Moritz Wagner, der die Familie der getöteten Polizistin vertritt, war es „das erhoffte und auch das erwartete Urteil“. Er hoffe, „dass die Familie jetzt endlich zur Ruhe kommt“.

Als Mörder der beiden Polizisten wurde ein 39-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

© dpa-infocom, dpa:221129-99-711454/8

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