Landgericht:Lebenslange Haftstrafe nach Mord an 100-Jähriger

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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Eine 100 Jahre alte Frau - Tochter eines Frankfurter Ehrenbürgers - wurde in ihrer Wohnung am Mainufer getötet. Nach einem mehrmonatigen Indizienprozess ist nun das Urteil gegen die angeklagte Altenpflegerin gefallen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Mordes an einer 100 Jahre alten Seniorin hat das Landgericht Frankfurt eine Altenpflegerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es in ihrem Urteil nach sieben Monaten Prozessdauer als erwiesen an, dass die 42-Jährige im Januar vergangenen Jahres ihr Opfer in dessen Bett mit einem Kissen erstickt hat, um einen vorangegangenen Hausfriedensbruch und Diebstahlsversuch zu verdecken. „Das ergibt die Gesamtschau aller Indizien“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Die deutsche Frau, die sich mit einem Nachschlüssel Zutritt zu der Wohnung verschafft hatte, hatte sich nicht zu dem Mordvorwurf geäußert.

Der Indizienprozess hatte im April begonnen und die Schwurgerichtskammer an 17 Verhandlungstagen beschäftigt. Als Ergebnis gebe es nur den einen Schluss, sagte der Vorsitzende Richter: „Sie waren in der Wohnung und haben das Kissen auf das Gesicht des Opfers gedrückt, bis es tot war.“ Andere Konstellationen ergäben keinen Sinn - weder Motive noch Spuren dazu seien festgestellt worden. Dafür aber habe die Angeklagte in der Zeit vor der Tat in finanziell prekären Verhältnissen gelebt.

Schon während ihrer mehrwöchigen Tätigkeit als Pflegerin der am Mainufer in Frankfurt-Sachsenhausen lebenden Seniorin habe sie verschiedene stehlenswerte Gegenstände in deren Wohnung fotografiert sowie Kenntnisse über den Aufbewahrungsort des Bargelds erlangt. Nach der Tat manipulierte sie die Standorte ihres Mobiltelefons. Darüber hinaus habe sie sich bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung verdächtig verhalten, indem sie nicht nach der Person des Opfers gefragt habe, als man sie allgemein mit einem Tötungsdelikt konfrontiert habe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Bei der Toten handelte es sich um die Tochter des Biophysikers und Frankfurter und Aschaffenburger Ehrenbürgers Friedrich Dessauer (1881-1963), die sich als Übersetzerin, Lektorin und Buchautorin betätigt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

© dpa-infocom, dpa:221110-99-469483/4

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