Landgericht Frankfurt:Bewährungsstrafe nach Ausreiseversuch Richtung Syrien

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einem fehlgeschlagenen Ausreiseversuch nach Syrien ist ein 34 Jahre alter Mann am Donnerstag in Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht ging von der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aus.

In dem seit Anfang November laufenden Verfahren hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Gemeinsam mit einem Bekannten machte er sich Mitte vergangenen Jahres auf den Weg nach Syrien, wurde allerdings im August im türkisch-syrischen Grenzgebiet festgenommen und Anfang dieses Jahres von der Türkei nach Deutschland ausgeliefert.

Während die Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und einen Monat plädiert hatte, sprach sich die Staatsschutzkammer für eine Bewährungsstrafe aus. Der Angeklagte habe mit seinem Geständnis den ursprünglich bis März vorausterminierten Prozess erheblich verkürzt und sich in der Verhandlung einsichtig und selbstreflektiert gezeigt. „Seine Prognose ist gut“, sagte der Vorsitzende Richter. Die noch ausstehende Haftzeit von eineinhalb Jahren müsse deshalb nicht verbüßt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:221130-99-726707/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: