Verhandlung:Gericht: Frühere AfD-Abgeordnete darf Richterin bleiben

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Birgit Malsack-Winkemann (AfD) spricht im Deutschen Bundestag. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild)

Die Berliner Richterin Malsack-Winkemann ist seit 2013 Mitglied der AfD, saß im Bundestag und arbeitet seit März wieder im Gericht. Ihre Dienstherrin ist Justizsenatorin Kreck von der Linkspartei. Den Rechtskonflikt zwischen beiden musste nun ein Gericht klären.

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Berlin (dpa/bb) - Für Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) ist es eine deutliche Niederlage auf juristischem Gebiet: Eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete darf nach einer Gerichtsentscheidung weiterhin als Richterin in Berlin arbeiten. Kreck scheiterte am Donnerstag mit dem Antrag auf Versetzung der Richterin Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden im Bundestag und weiterer Äußerungen. Das Berliner Dienstgericht für Richter wies den Antrag der Senatsjustizverwaltung mit deutlichen Worten zurück. Angesichts der Sach- und Rechtslage sei die Entscheidung „zwingend“, sagte Richter Jens Tegtmeier.

Malsack-Winkemann war von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück.

Zur Begründung der Entscheidung sagte Richter Tegtmeier, das Grundgesetz garantiere die Redefreiheit im Bundestag, die dortigen Reden dürften zu keinen dienstlichen Verfolgungen oder anderen Sanktionen durch den Staat führen. Malsack-Winkemanns Reden seien „daher gesperrt und dürfen hier nicht herangezogen werden“.

Auch einige Äußerungen Malsack-Winkemanns im Internet vor allem zu den Corona-Gesetzen sowie zur US-Wahl und einmalig zum Thema Flüchtlinge zeigten keine rechtsextremistische Einstellung, sagte der Richter. Als Belege dafür, dass ihre Rechtsprechung unglaubwürdig und voreingenommen sei, „reichen sie nicht ansatzweise aus“, weder in der Qualität noch in der Quantität.

Ebenso wenig könnten Fotos von ihr mit anderen AfD-Politikern die Nähe zu dem sogenannten Flügel der AfD, der als extremistisch galt, belegen. Er sehe keine Hinweise, um von einer schweren Beeinträchtigung der unabhängigen Arbeit Malsack-Winkemanns als Richterin auszugehen, so der Richter.

Die Senatsjustizverwaltung und Senatorin Kreck hatten Malsack-Winkemann ausgrenzende und falsche Behauptungen über Flüchtlinge vorgeworfen und ihre Versetzung in den Ruhestand beantragt, weil sie als Richterin nicht mehr unvoreingenommen sei. Sie habe im Bundestag wiederholt und öffentlich Flüchtlinge „ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt“ und sich in Debatten und im Internet „mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert“. Die Öffentlichkeit nehme dies als Sympathie für rassistisch-diskriminierende Konzepte wahr.

Die Vertreterin der Senatsjustizverwaltung betonte in der Verhandlung, die Unabhängigkeit der Justiz sei ein hohes Gut und müsse gewahrt sein. Das müsse man abwägen mit dem Schutz der Abgeordneten-Mandate und Redefreiheit. Der Richter argumentierte dagegen, das Grundgesetz und der Schutz der Rede im Parlament würden uneingeschränkt gelten.

Malsack-Winkemann sagte, das Arbeiten als politische Abgeordnete sowie als Richterin stünden im „absoluten Gegensatz“. Parteien sollten an der politischen Willensbildung mitwirken, Richter müssten neutral und unabhängig sein. Sie habe das getrennt und nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag „sofort reagiert und davon Abstand genommen“.

Eine Berufung ist vor dem Dienstgerichtshof möglich.

Über einen ähnlichen Fall eines Richters und AfD-Politikers in Sachsen wird am 1. Dezember verhandelt.

© dpa-infocom, dpa:221012-99-103594/4

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