Prozessbeginn in Lübeck:Angeklagter schweigt zu Mord an Joggerin

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Gut drei Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Joggerin aus Lübeck beginnt der Mordprozess gegen den Tatverdächtigen. (Foto: dpa)

Sie wollte den Tag mit einem Lauf beginnen, doch bei einem Waldstück in Lübeck wurde die 29-jährige Mutter niedergestochen. Nun steht ihr mutmaßlicher Mörder vor Gericht. Seine DNA-Spuren wurden auf einem Messer nachgewiesen.

Der gewaltsame Tod einer 29-jährigen Joggerin aus Lübeck hat in ganz Norddeutschland Entsetzen hervorgerufen. Entsprechend groß war der Andrang, als heute im Schweriner Landgericht der Prozess gegen ihren mutmaßlichen Mörder begann.

Dem 45-jährigen ebenfalls aus Lübeck stammenden Angeklagten werden Mord, versuchte sexuelle Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. DNA-Spuren an einem Messer, das in Tatortnähe gefunden worden war, hatten auf die Spur des Mannes geführt.

Nach Verlesen der Anklage lehnte er es ab, Angaben zur Person zu machen. Auch zum Tathergang schwieg der unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung vorbestrafte Mann.

Eine folgenschwere Begegnung im Wald

Die junge Mutter war Anfang Juli zu Besuch bei ihren Eltern und wollte den Tag mit einem Lauf beginnen, als es zu der folgenschweren Begegnung in einem Wald zwischen Lübeck und der westmecklenburgischen Gemeinde Herrnburg kam. Das Gericht, das sich nun unter anderem auf die Aussagen zahlreicher Zeugen und von Sachverständigen stützen muss, begann am Vortag mit der Beweisaufnahme.

Einem Jogger war der Angeklagte schon wenige Tage vor der Tat in dem Waldstück aufgefallen. Der habe dort nicht hingehört, sagte der Zeuge vor Gericht. Als er später von dem Tod der jungen Frau erfuhr, meldete er sich bei der Polizei. Er erkannte den Angeklagten auf einem der Fotos wieder, die ihm zur Auswahl vorgelegt wurden. Da war der 45-Jährige bereits festgenommen.

Die Anklagebehörde geht von niederen Beweggründen aus

Seine DNA-Spuren waren auf einem Messer sichergestellt worden, das den Ermittlungen zufolge am Tag nach der Tat von einem siebenjährigen Jungen in Tatortnähe entdeckt worden war. An der mutmaßlichen Tatwaffe fanden sich laut Anklage Spuren des Mannes und der getöteten Frau. Ihre Familie, die zu Prozessbeginn nicht im Gerichtssaal war, tritt als Nebenkläger auf.

Die junge Mutter lebte mit Mann und Kind in Italien. Der Angeklagte soll die 29-Jährige am ehemaligen Grenzstreifen überfallen haben, um sich an ihr zu vergehen. Als die Läuferin sich gegen den Angriff wehrte, hat sie der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aus Frust über den missglückten Übergriff und Angst vor Entdeckung erstochen. Die Frau war noch am Tatort verblutet.

Passanten fanden die Leiche kurz darauf am alten Kolonnenweg an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Wegen des Tatortes im Kreis Nordwestmecklenburg wird der Fall am Landgericht in Schwerin verhandelt. Die Anklagebehörde geht von niederen Beweggründen aus. Das Gesetz sieht dafür lebenslange Haft vor. Bislang hat das Gericht noch neun Verhandlungstage bis Anfang Januar geplant.

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