Prozess in Wiesbaden:Thomas Wolf bittet um Verzeihung

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"Ich möchte mich entschuldigen, obwohl ich weiß, dass es damit nicht getan ist", sagte Wolf vor dem Wiesbadener Landgericht. Dort muss er sich wegen der Entführung einer Bankiersgattin verantworten. Wolf legte ein Geständnis ab und räumte auch andere Straftaten ein.

Der Schwerverbrecher Thomas Wolf hat ein Geständnis abgelegt und sich bei seinem letzten Opfer entschuldigt. Zu Beginn seiner Aussage vor dem Wiesbadener Landgericht wandte sich Wolf am Freitag direkt an die 44-Jährige, die er vor zwei Jahren in Wiesbaden entführt hatte: "Ich möchte mich entschuldigen, obwohl ich weiß, dass es damit nicht getan ist", sagte Wolf.

Lange galt er als der meistgesuchte Verbrecher Deutschlands: In Wiesbaden muss sich Thomas Wolf, der auf der Flucht vor der Polizei jahrelang unerkannt im Untergrund lebte, wegen der Entführung einer Bankiersgattin und anschließender Lösegelderpressung verantworten. (Foto: dpa)

Er habe vor zwei Jahren eine "schwere Straftat begangen" und eine Familie zehn Stunden lang in Angst und Schrecken versetzt. "Da gibt es nichts zu verharmlosen." Während seiner Aussage kämpfte der einst international gesuchte und als Ausbrecherkönig bekannte 58-Jährige mit den Tränen.

Mit der Entführung der Frau eines Bankangestellten erpresste Wolf 1,8 Millionen Euro. Die 44-Jährige tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Wolf fesselte die Geisel damals an einen Baum und floh. Die Frau konnte sich schließlich selbst befreien.

Wolf räumte auch zwei Banküberfälle ein, die ihm in dem Prozess vorgeworfen werden. Sein Anwalt hatte zuvor eine umfassende Aussage angekündigt. Dem mehrfach vorbestraften 58-Jährigen ist schon viermal die Flucht vor der Justiz gelungen.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Jürgen Bonk versuchte Wolf zudem einmal, aus einem Gerichtssaal in Kleve zu fliehen, konnte aber von vier Justizbeamten überwältigt werden. Im Wiesbadener Landgericht wird er scharf bewacht und muss hinter seinem Anwalt sitzen, Widerspruch der Verteidigung dagegen wurde abgelehnt.

Zuletzt kehrte Wolf im Jahr 2000 in Nordrhein-Westfalen nicht aus einem Hafturlaub zurück. Erst neun Jahre später konnte er in Hamburg wieder gefasst werden. Wegen einer Borreliose-Erkrankung ist er nur wenige Stunden täglich verhandlungsfähig.

Unter sichtbarer emotionaler Anspannung berichtete Wolf in seiner Aussage am Freitag über seine Kindheit und Jugend. Ausführlich beschrieb er dabei ein außereheliches Verhältnis seiner Mutter und die folgende Trennung seiner Eltern, die ihn dazu gebracht hätten, Drogen zu nehmen und erste Diebstähle zu begehen. "Ich hatte jeden Halt verloren", sagte er. Wolf wurde wegen Diebstahls im Alter von 15 Jahren zum ersten Mal verurteilt. Er berichtete auch von seinem ersten bewaffneten Raub und der anschließenden Flucht vor der Polizei, es folgten zwei Jahre Jugendhaft.

Wolf hatte bereits nach seiner Festnahme im Mai 2009 ein Geständnis abgelegt. Der Prozess dreht sich deshalb vor allem um die Frage, ob der 58-Jährige jemals wieder freikommen wird. Richter Bonk berichtete, schon im Eröffnungsbeschluss des Gerichts heiße es, dass eine Sicherungsverwahrung für Wolf in Betracht komme.

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