Ein 58-jähriger Kommissar ist vom Vorwurf freigesprochen worden, auf einer Düsseldorfer Polizeiwache einen jungen Mann vergewaltigt zu haben. "Die Kammer hat den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"" angewandt, sagte die Vorsitzende Richterin.
Dem Kommissar war vorgeworfen worden, einen jungen Mann, der den Diebstahl seines Fahrrads anzeigen wollte, mit Drohungen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Es sei zwar zu sexuellen Handlungen gekommen, ob dabei Gewalt im Spiel war, sei aber nicht sicher, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Beamte hatte beteuert, das angebliche Opfer nicht berührt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft wegen schwerer Vergewaltigung beantragt. Die Verteidiger hatten, mit der Begründung, dass es zahlreiche Zweifel an der Aussage des angeblichen Opfers gebe, einen Freispruch gefordert.