Murnau (dpa) - Der Höhlenforscher Johann Westhauser muss nach seiner spektakulären Rettung aus der Riesending-Schachthöhle die Hubschraubereinsätze der bayerischen Polizei nicht bezahlen. Für diese Flüge werde keine Rechnung gestellt, bestätigte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Bürger würden nur zu Kasse gebeten, wenn sie den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hätten. Hier liege kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Notfälle:Höhlenforscher muss nicht für Rettungsflüge zahlen
Murnau (dpa) - Der Höhlenforscher Johann Westhauser muss nach seiner spektakulären Rettung aus der Riesending-Schachthöhle die Hubschraubereinsätze der bayerischen Polizei nicht bezahlen. Für diese Flüge werde keine Rechnung gestellt, bestätigte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Bürger würden nur zu Kasse gebeten, wenn sie den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hätten. Hier liege kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vor.
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