Regisseur Roman Polanski muss im Falle seiner Rückkehr in die USA eine weitere Haftstrafe wegen eines vor 40 Jahren begangenen Sexualverbrechens befürchten. Ein Richter in Kalifornien lehnte ein Gesuch des 83-jährigen polnisch-französischen Filmemachers in einem Missbrauchsverfahren ab. Das teilte das Gericht in Los Angeles am Montag mit.
Polanskis Anwalt Harland Braun hatte am 20. März in einer Anhörung vor Gericht erklärt, dass sein Mandant den Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können. Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt, sowie 2009 und 2010 weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Der Anwalt pochte auf eine Garantie, dass Polanski in den USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse. Dies lehnte der Richter Scott Gordon nun jedoch ab.
Polanski wird vorgeworfen, vor 40 Jahren ein 13-jähriges Mädchen mit Sekt und einer Beruhigungstablette gefügig gemacht und es anschließend im Haus von Schauspieler Jack Nicholson vergewaltigt zu haben. Polanski bekannte sich schuldig, illegal Sex mit der Minderjährigen gehabt zu haben.
Der polnisch-französische Filmemacher verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Er kam auf Kaution frei - und setzte sich unmittelbar vor der Urteilsverkündung 1978 nach Frankreich ab. Seitdem hat Polanski die USA aus Angst vor Inhaftierung nicht mehr betreten. Die schweizerische Justiz stellte den Regisseur 2009 auf US-Ersuchen zehn Monate lang unter Hausarrest, ehe sie das Auslieferungsgesuch der USA ablehnte. Polanski lebt in Frankreich.