Kriminalität:Kein Haftbefehl nach Schüssen auf Einbrecher

Ob der Hausbewohner aus Notwehr handelte, ist unklar. (Foto: Daniel Bockwoldt)

Hamburg (dpa) - Nach dem tödlichen Schuss auf einen Einbrecher in Hamburg sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund für einen Haftbefehl gegen den Schützen.

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Hamburg (dpa) - Nach dem tödlichen Schuss auf einen Einbrecher in Hamburg sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund für einen Haftbefehl gegen den Schützen.

Nach ersten Ermittlungen der Polizei gab der 63 Jahre alte Hauseigentümer den Schuss ab, als zwei Einbrecher in der Nacht die Haustür eintraten und einer von ihnen in den Flur eindrang.

Nach dem Schuss seien die beiden Einbrecher geflüchtet, der verletzte Mann sei an einer nahen Kreuzung zusammengebrochen. Auch eine rasche notärztliche Versorgung habe ihn nicht mehr retten können. Er starb an seinen Schussverletzungen. Der zweite Mann flüchtete.

Der überfallene 63-Jährige hatte die Polizei selbst über den Notruf verständigt. Er wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft sah keine Voraussetzung, einen Haftbefehl zu beantragen. Der Mann sollte nach Vernehmung und erkennungsdienstlicher Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatten die beiden Männer schon vor dem tödlichen Zwischenfall unter einem Vorwand an der Haustür des Einfamilienhauses geklingelt, waren dann aber wieder gegangen.

Etwa 15 Minuten später - kurz vor 23 Uhr - klingelte das Duo erneut. Als der 63-Jährige wieder die Tür öffnete, war diese noch mit einem Riegel gesichert. Die Täter traten nun die Tür ein. Einer von ihnen drang nach Angaben der Polizei in den Wohnungsflur, woraufhin der Bewohner einen Schuss abgab.

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