Dresden (dpa) - Im Fall der zerstückelten Leiche aus dem sächsischen Reichenau hat der Anwalt des unter Mordverdacht stehenden Polizisten Beschwerde gegen die Inhaftierung seines Mandanten eingelegt. Laut „Spiegel“ geht der Anwalt davon aus, dass sich das Opfer, ein Geschäftsmann aus Niedersachsen, selbst stranguliert hat. Er stütze sich dabei auf ein Video, das im Zuge der Ermittlungen aufgetaucht sei. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu nicht. Der Polizist hatte gestanden, den 59-Jährigen im vergangenen November auf dessen Verlangen getötet, zerstückelt und im Garten vergraben zu haben.
Kriminalität:Anwalt legt Haftbeschwerde im Fall der zerstückelten Leiche ein
Dresden (dpa) - Im Fall der zerstückelten Leiche aus dem sächsischen Reichenau hat der Anwalt des unter Mordverdacht stehenden Polizisten Beschwerde gegen die Inhaftierung seines Mandanten eingelegt. Laut "Spiegel" geht der Anwalt davon aus, dass sich das Opfer, ein Geschäftsmann aus Niedersachsen, selbst stranguliert hat. Er stütze sich dabei auf ein Video, das im Zuge der Ermittlungen aufgetaucht sei. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu nicht. Der Polizist hatte gestanden, den 59-Jährigen im vergangenen November auf dessen Verlangen getötet, zerstückelt und im Garten vergraben zu haben.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema