Silvester:Keine Böllerverbotszonen in Brandenburgs Städten geplant

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Böller explodieren bei Anbruch der Dunkelheit. (Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa/Archivbild)

Anders als Berlin wollen viele Städte in Brandenburg keine Böllerverbotszonen an Silvester erlassen. Dennoch darf zum Jahreswechsel nicht überall nach Herzenslust geknallt werden.

Von Christian Bark, dpa

Potsdam (dpa/bb) - Während es dieses Jahr an Silvester im Nachbarland Berlin drei sogenannte Böllerverbotszonen geben soll, sind in vielen Brandenburger Kommunen bisher keine solchen Einschränkungen geplant. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

„Aktuell sind bei uns keine Verbotszonen vorgesehen“, sagte Potsdams Stadtsprecherin Christine Homann. Im vergangenen Jahr hatte die Landeshauptstadt ein stadtweites Böllerverbot erlassen, 2020 eines für bestimmte Treffpunkte. „Rechtliche Grundlage war das Infektionsschutzgesetz“, sagte Homann. Damit habe verhindert werden sollen, dass sich mehrere Menschen an Orten versammeln und sich mit Corona anstecken. Ein im vergangenen Jahr geltendes Feuerwerksverkaufsverbot habe darüber hinaus dafür sorgen sollen, dass es weniger Verletzte durch Unfälle mit Sprengkörpern gibt und somit die Krankenhäuser entlastet werden konnten.

Auch in anderen Städten sind Böllerverbotszonen aktuell kein Thema. „Bei uns gab es in der Vergangenheit keine Böllerverbotszonen. Auch für diesen Jahreswechsel ist das nicht vorgesehen“, sagte etwa Eike-Kristin Fehlauer, Sprecherin der Stadt Oranienburg (Oberhavel). Das gilt auch für die Städte Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) und Frankfurt (Oder).

In einer Umfrage im Oktober im Auftrag der Verbraucherzentrale sprach sich die Hälfte der Brandenburger gegen ein Böllerverbot zu Silvester aus, 45 Prozent der Befragten waren dafür. Bundesweit stimmte dagegen eine Mehrheit von 53 Prozent für ein Böllerverbot. In Berlin wurde als Grund für die geplanten Verbotszonen die Gefahrenabwehr genannt, da es immer wieder Angriffe auf Polizei und Feuerleute gab. Teile der Berliner Grünen wollen ein Böllerverbot in ganz Deutschland.

Abgesehen von Verbotszonen bietet die erste Verordnung des bundesweit geltenden Sprengstoffgesetzes den rechtlichen Rahmen für festgeschriebene Orte, an denen das Knallen und Böllern ohnehin tabu ist. „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten“, heißt es dort.

Das gilt der Potsdamer Stadtsprecherin zufolge natürlich auch in Potsdam. „Es gab die üblichen, also in jedem Jahr geltenden Verbotszonen im Umfeld von Gesundheitseinrichtungen, Seniorenheimen und Tierparks“, sagte zudem Jan Gloßmann, Sprecher der Stadt Cottbus. Dabei gehe es um den Schutz der Patienten, Bewohner, Beschäftigten der jeweiligen Gebäude sowie der Tiere.

Stadtsprecherin Homann verweist im Übrigen darauf, dass es für Feuerwerk und Böllerei nur ein schmales Zeitfenster gebe. So heißt es im Sprengstoffgesetz: „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“. In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember gelte das nur für Inhaber einer speziellen Erlaubnis beziehungsweise eines speziellen Befähigungsscheines.

© dpa-infocom, dpa:221113-99-500005/2

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