Klage gegen Vergnügungssteuer:Verwaltungsgericht verhandelt über Tantra-Massagen

Lesezeit: 1 min

Sinnliche Massage oder steuerpflichtiges sexuelles Vergnügen? Das muss das Stuttgarter Verwaltungsgericht klären. Eine Anbieterin von Tantra-Massagen klagt gegen die von der Stadt festgesetzten Vergnügungssteuern, wie sie etwa Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs zu zahlen haben.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht muss klären, ob eine Anbieterin von Tantra-Massagen vergnügungssteuerpflichtig ist. Die 55-Jährige hatte gegen die von der baden-württembergischen Landeshauptstadt eingeforterte Steuer geklagt, die etwa Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs zu zahlen haben. 840 Euro waren ihr 2012 für zwei Monate berechnet worden.

Bei den Tantra-Massagen entkleiden sich sowohl die Kunden als auch die Masseure und sind dann beide völlig nackt. "Wir sind mit den Klienten kleidungsmäßig immer auf der gleichen Stufe", sagt die Klägerin bei der Verhandlung. Bei der Massage werde der Intimbereich bewusst mit eingeschlossen, weil er zum "ganzen Körper" gehöre, betont die 55-Jährige. Die Anwendung folge einem strikt einzuhaltenden Ritus. Ein Orgasmus sei dabei möglich.Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre. Geschlechtsverkehr finde nicht statt.

Dass das Unternehmen der Klägerin "Gelegenheit zu sexuellem Vergnügung" einräume, wie es in der Steuersatzung steht, stellt ihr Anwalt nicht in Frage. Allerdings sei dies nicht das Ziel. Und auf keinen Fall sei der kleine Massagesalon eine ähnliche Einrichtung wie Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs.

Entscheidung steht kurz bevor

Der Vorsitzende Richter sagt, dass der Vergleich mit bordellähnlichen Einrichtungen möglicherweise "nicht so ganz" passe. Gut wäre, wenn die Stadt für Grenzfälle wie diesen einen eigenen Tatbestand definiert hätte. So aber gebe es nur Schwarz oder Weiß, und das Gericht müsse dazwischen wählen. Die Entscheidung soll an diesem Donnerstag bekanntgegeben werden.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist der Stuttgarter Prozess um die Tantra-Massagen der erste seiner Art. Eine sogenannte Sexsteuer gibt es neben Stuttgart in etlichen deutschen Städten, aber längst nicht in allen. Hamburg und Berlin etwa haben keine. Köln gehörte vor etwa zehn Jahren zu den Vorreitern bei der Vergnügungssteuer.

© Süddeutsche.de/dpa/mike - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: